Hintikka I 228
Sinnesdaten/Ostension/Definition/Lernen/Wittgenstein/Hintikka: Das hinweisende Zeigen - Erbe des Tractatus "Zeigens" - kann durchaus als das einzige Verfahren zur Definition von Sinnesdaten dienen.
Doch sobald unzugängliche Gegenstände, (Atome) hinzukommen, reicht es nicht mehr aus.
Zeigen/WittgensteinVsZeigen/Ostension/Hintikka: Problem: Bsp Wie zeigt man den Staat Kalifornien? (>
Definition, >
Hinweisende Definition.)
Auch wenn Wittgenstein auf der ersten Seite des Blauen Buchs behauptet: Alle nicht verbalen Definitionen seien hinweisende Definitionen, schränkt er das sofort ein:
I 229
"Muss die hinweisende Definition selbst verstanden werden?"
Der Hörer muss wahrscheinlich den logischen Status der definierten Entität bereits kennen.
Es ist z.B. nicht möglich, einen nicht vorhandenen Gegenstand hinweisend zu zeigen, selbst wenn man mit jemandem telefoniert, der sie sieht. Das gleiche gilt für die unmittelbaren Erlebnisse anderer Personen.
Und wenn man meint, sogar die Wörter "dort" und "dies" seien ihrerseits durch hinweisende Erklärung einzuführen, so müsste dieses hinweisende Zeigen ganz verschieden sein von der üblichen hinweisenden Erklärung. (PU §§ 9,38) >
Wörter.
I 329
Farbe/Definition/Bezugnahme/Wittgenstein: ...Jetzt können wir verstehen, was Wittgenstein meint wenn er sagt: ""Rot" bedeutet die Farbe, die mir beim Hören des Wortes "rot" einfällt" wäre eine Definition.
Keine Erklärung des Wesens der Bezeichnung durch ein Wort.
Die Stelle verliert ihren Witz, wenn "Bezeichnung" hier im Sinne von "Name" aufgefasst wird. Sogar eine völlig gelungene Definition gibt nicht an, was es heißt, dass sich das Definiendum unmittelbar - d.h. ohne Sprachspiel - auf seinen Gegenstand bezieht. >
Bezeichnen, >
Gegenstände.
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II 44/45
Hinweisende Definition/Wittgenstein: fügt dem Symbolismus nur etwas hinzu - führt nicht über den Symbolismus hinaus - ersetzt eine Menge von Symbolen durch eine andere - die Erklärung der Bedeutung von Symbolen wird ihrerseits in Symbolen angegeben.
II 73
Definition/Wittgenstein: Eine Definition ist nichts weiter als die Angabe einer diesbezüglichen Regel - (s) Kontext: Bsp >
Negation.
II 116
Rechnen/Wittgenstein: Die Tabellen des Einmaleins sind Definitionen. >
Zahlen.