I 60ff
Semantischer Anti-Realismus/Evidenz: Der semantische Anti-Realismus mag sich im Gegensatz zu Putnam mit einer "Einbahnstraße" zufrieden geben: (EC, epistemische Einschränkung):
(EC) Wenn P wahr ist, dann gibt es Evidenz dafür, dass es so ist.
Evidenz/WrightVsPutnam: Wahrheit wird durch Evidenz eingeschränkt. Das führt zu einer Revision der Logik.
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Belege, >
Wahrheit.
Wenn nämlich keinerlei Evidenz vorliegt, müsste Putnam durch Kontraposition von EC eigentlich zulassen, dass es nicht der Fall ist, dass P wahr ist, woraus dann per Negationsäquivalenz folgt, dass die Negation von P als wahr gelten muss.
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Kontraposition, >
Negation, >
Äquivalenz.
I 61
Semantischer Anti-Realismus: weigert sich, die uneingeschränkte Gültigkeit des Prinzips der Bivalenz (w/f) zuzugestehen.
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Bivalenz, >
Wahrheitswert.
Semantischer Anti-Realismus:/Wright: Diesen Spielraum für eine Versöhnung gibt es: Wer EC vertritt, den verpflichtet die Negationsäquivalenz, (A) zuzulassen:
(A) Wenn keine Evidenz für P vorliegt, dann liegt Evidenz für seine Negation vor.
Wright: Das ist gleichbedeutend mit dem Zugeständnis, dass es im Prinzip sowohl für die Bestätigung als auch für die Zurückweisung von P Evidenz gibt: Das verbirgt aber eine unterdrückte Prämisse:
(B) Entweder gibt es Evidenz für P oder es gibt keine.
Ein Fall des ausgeschlossenen Dritten.
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Ausgeschlossenes Drittes.
I 62
Ganz klassisch ist das Konditional (A) ein Äquivalent der Disjunktion (C):
(C) Entweder gibt es Evidenz für P oder es gibt Evidenz für seine Negation.
Problem: Dass es gerade der Satz vom ausgeschlossenen Dritten ist, der nicht assertibel sein soll (nicht behauptbar): Es würde nicht ausreichen, bloß das Prinzip der Bivalenz (w/f) zurückzuweisen. Wenn
(B) Entweder gibt es Evidenz für P oder es gibt keine
uneingeschränkt assertibel (behauptbar) ist, wird die Verlegenheit wieder auftreten: Die Logik muss revidiert werden für alle Fälle, wo Evidenz nicht garantiert ist.
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Behauptbarkeit.
I 87f
Revision der Logik/Wright: Eine Revision kann erforderlich sein, wenn das Lügnerparadox oder Ähnliches ins Spiel kommt. Hier kann man ein "schwaches " Bikonditional annehmen:
Def Bikonditional, schwach:
A <> B sei schwach gültig, wenn ausgeschlossen ist, dass eine der beiden Aussagen wahr sein kann, wenn die andere es nicht ist, auch wenn A unter bestimmten Umständen eine von B verschiedene Bewertung hat oder keinen Wahrheitswert hat, während B einen besitzt.
Def Bikonditional, stark: A <> B sei stark gültig, wenn A und B notwendig immer die gleiche Bewertung erhalten.
Dann gilt auf für Diskursbereiche, in denen das DS und das Äquivalenzschema in Zweifel gezogen wird, dass beide immer noch schwach gültig sind.
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Diskurs.
Revision der Logik/Negation: innerhalb eines Apparats mit mehr als zwei Wahrheitswerten kann es keinen Einwand geben gegen die Einführung eines Operators "Neg", der der Festlegung unterliegt, dass Neg A falsch ist, wenn A wahr ist, aber wahr ist in allen anderen Fällen.
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Operatoren.
Wenn dann A <> B schwach gültig ist, gilt das auch für NegA <> Neg B. Dann gibt es kein Hindernis gegen die Ableitung der Negationsäquivalenz:
"Neg (P) ist wahr <> Neg("P" ist wahr).
I 89
WrightVs: Dies wird jedoch nicht gelingen! Nicht einmal als Behauptung schwacher Gültigkeit, wenn "assertibel" für "wahr" eingesetzt wird.
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Gültigkeit.