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nicht veröffentlicht.
III 137
Naturgesetze/NG/Wissenschaft/Form/Identifikation/Armstrong: Die theoretische Identifikation von Wasser und H
2O ist kein Naturgesetz. - Stattdessen gibt es zwei Allquantifikationen über Moleküle und über Wasser. - Jedes Naturgesetz muss eine zweistellige Form haben: Prämisse - Konklusion.
Ontologie/Armstrong: welche Entitäten es gibt, ist unlösbar mit Naturgesetzen verbunden - aber auch unterscheidbar davon.
III 158
Naturgesetze/Armstrong: sind kontingent - aber nicht, weil sie entdeckt werden - die Unterscheidung a priori/a posteriori ist eine epistemische. ((s) Vgl. >
Notwendig a posteriori.)
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II (a) 17
Naturgesetze/Armstrong: sind nicht wahre >
Gesetzesaussagen, sondern >
Wahrmacher.
ArmstrongVsHume: starke Naturgesetze: beinhalten Regularitäten, aber sind nicht auf sie reduzierbar (weil sich Dispositionen nicht immer zeigen).
Naturgesetze: können mit Relationen zwischen Universalien (Eigenschaften) identifiziert werden - Wissenschaftliche Lager: Realistische Sicht - Bsp Aus dem Besitz einer Eigensschaft folgt der Besitz anderer Eigenschaften. - Naturgesetz/Armstrong: ist kontingent! - Aber die Regularität scheint analytisch enthalten zu sein. >
Regularitäten.
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Place I 25
Naturgesetz/Armstrong: Naturgesetze sind Relationen zwischen kategorischen Eigenschaften (nicht-dispositionalen Eigenschaften). - PlaceVsArmstrong: Das schmuggelt Modalität herein (weil die Relationen dann intentional oder modal sein müssen). >
Modalität.
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III 44
Naturgesetze/Armstrong: Naturgesetze sind keine Kausalfaktoren - sie existieren nur, wenn sie instantiiert sind. - Dass drei Werte für Volumen, Druck, Temperatur immer in Verbindung sind, liegt nicht am Gesetz! (Das Boylesche Gesetz ist kein Naturgesetz).