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I XII
Sellars: Sinnesdaten können nicht Anwärter für das Fundament einer Rechtfertigungspraxis sein.
Sinnesdaten: Problem, mit ihnen ein Fundament für die Rechtfertigung zu bilden: die Sinnesdaten der Empiristen sind Einzelgegenstände, aber nur im Hinblick auf Tatsachen kann von einem Wissen gesprochen werden.
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Wissen, >
Wissen/Sellars, >
Tatsachen, >
Tatsachen/Sellars, >
Beobachtungssätze.
Wissen: hat die Form »das und das ist so und so«. Gewusst wird etwas über einen Einzelgegenstand, jedoch nicht ein Einzelgegenstand selbst.
Sinnesdatentheorie: steht vor der Wahl: entweder
a) Sinnesdaten sind Einzelgegenstände, dann wäre das Empfinden von Sinnesdaten kein Wissen - oder
b) Der Theoretiker erklärt das Empfinden der Sinnesdaten zu einer Form des Wissens, dann muss man allerdings einräumen, dass es keine Einzelgegenstände, sondern Tatsachen sind, die gewusst werden.
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Allgemeinheit, >
Verallgemeinerung, vgl. >
Allgemeinheitsbedingung/Gareth Evans.
I XXXVII
Sinnesdaten/Broad/Tradition: innere Gegenstände, unmittelbar bewusst.
SellarsVs: keine Gegenstände, nur kausale Folgen.
Pointe: Ein roter Sinneseindruck kann auch entstehen, wenn der Gegenstand nur rot zu sein scheint.
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Empfindung/Sellars.
I 15
Sinnesdaten/Sellars: können als Code benutzt werden, nicht als Analyse oder Erklärung für irgendetwas!
I 37
Sinnesdatentheorie: Grundproblem, wie etwas scheinen kann, ohne dass es so ist und ohne dass es so wahrgenommen wird!
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Erscheinung, >
Wahrnehmung.
I 47
SellarsVsSinnesdaten: es geht um öffentliche physikalische Gegenstände, nicht um private Gegenstände.