Brandom I 516
Urteil/Kant: Grundeinheit des Bewusstseins.
>Bewusstsein/Kant.
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Strawson V 64
Urteil/Kant: gültiges Urteil ist vom Bewusstseinszustand unabhängig.
Strawson: dann gibt es wohl keine Erfahrung ohne Begriffe. - >
Kategorien. - Tiefstes Prinzip: Einheit des Bewusstseins.
Strawson V 63
Urteil/Kant: dasselbe wie Gegenstände unter Begriffe fallen zu lassen.
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Bubner I 96
Urteil/Kant/Aristoteles/Bubner: nicht wie Zeichen in direkter Relation zu einer bestimmten Weltgegebenheit, sondern sie legen etwas dar, oder kennzeichnen etwas als etwas.
Sie entwerfen eine gewisse Hinsicht auf die Welt, die von anderen Hinsichten zu unterscheiden ist.
Das Urteil behauptet, dass die Dinge sich so verhalten, wie die Verknüpfung zweier Satzelemente sie darstellt.
Vgl. >
Prädikation, >
Aussagen, >
Repräsentation/Kant.
So lässt sich aber nur Getrenntes zusammenfassen!
Die Einheit entspringt damit einer eigens vollzogenen Verknüpfung. Sie wird im Urteil hergestellt und ist damit keine Gegebenheit der Welt.
So erklärt sich auch die Möglichkeit der Falschheit eines an sich richtig gebildeten Satzes.
Bubner I 100
Def Urteil/Kant/Bubner: heißt dann die besondere Vorstellung, deren Gehalt das angebbare Verhältnis anderer Vorstellungen ist, die ihrerseits einen Gehalt haben, der nicht aus der formalen Verbindung allein hervorgeht.
>
Ideen/Kant.
Bubner I 101
Das Urteil ist also die mittelbare Erkenntnis eines Gegenstands, die Vorstellung einer Vorstellung desselben!
Entspränge nun der Gehalt immer wieder der Verbindung neuer Vorstellungen, ergäbe sich ein Regress im Urteilen.
Lösung: das Verhältnis der Vorstellungen muss selber Gegenstand einer Vorstellung werden.
Synthesis: ist nun die Tatsache, dass sich dieses Verhältnis angeben lässt, dass nämlich im Herstellen des Verhältnisses etwas Eigenes zu Bewusstsein kommt, nämlich die Einheit der verknüpften Vorstellungen als solche. das ist der eigentümliche Inhalt des Urteils.