Höffe I 305
Zwecke/Kant/Höffe: In seiner semantischen Bedeutung ist der kategorische Imperativ
(1) nichts anderes als der Begriff der Moral, bezogen auf sinnliche Vernunftwesen.
Menschheits-Zweck: Die vielzitierte Menschheits-Zweck-Formel fordert - denn die vernünftige Natur existiert als «Zweck an Sich selbst» -: «Handle so, dass du die Menschheit [im Sinne der Vernunftnatur des Menschen] sowohl in deiner Person als auch in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst»
(2). Jemanden als Mittel für einen Zweck zu behandeln, die sogenannte Instrumentalisierung, wird also nicht verboten, sondern lediglich ihre Exklusivität zurückgewiesen. Die Instrumentalisierung ist so weit erlaubt, wie sie zugleich den Zweckcharakter jedes Menschen anerkennt.
Reich der Zwecke: (...) «alle Maximen [sollen] aus eigener Gesetzgebung zu einem möglichen Reich der Zwecke, als einem Reiche der Natur, zusammenstimmen»
(3).
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Kategorischer Imperativ.
1. Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, 1785
2. Ebenda
3. Ebenda
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I 119
Zweck/Natur/Kant: Vorstellung von Zwecken: heuristisches Prinzip - wir betrachten Sie so, als wäre sie zweckmäßig, auch wenn Zweck nur ein Begriff von uns ist. - Zweierlei Prinzipien: als Gegenstände der Vernunft, (Naturganzes als System) notwendig, nach mechanischen Gesetzen zufällig. - Aber die beiden Prinzipien schließen einander nicht aus.
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Kant: Menschen sind Zwecke, keine Mittel.
(1)
1. Kant, Ausgabe der Preußischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 1900ff, AA IV, 433 / GMS, BA 74-75.