Lexikon der Argumente

Philosophische Themen und wissenschaftliche Debatten
 
[englisch]


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Adorno XIII 249
Wahrheit/Hobbes/Adorno: Hobbes vertritt eine Lehre der zwei Wahrheiten, der natürlichen und der übernatürlichen Wahrheit und überlässt die übernatürliche einfach der Doktrin der Kirche. Auch das geht auf eine spätmittelalterliche Tradition zurück. Man hat den Eindruck, dass Hobbes selber die religiösen oder metaphysischen Kategorien als solche gar nicht ernst nimmt. Sie erscheinen bei Ihm lediglich unter dem Gesichtspunkt des Beherrschungsmittels, durch das der Staat zu festigen sei.
>Kirche, >Staat, >Herrschaft.
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Höffe I 222
Wahrheit/Hobbes/Höffe: [Zusammenhang hier: Hobbes‘ Rechtstheorie]: (...) mit der Wahrheit, die Hobbes als Geltungsgrund abwehrt(1), [ist] eine Einsicht gemeint, die in der Tat als solche noch kein Geltungsgrund ist.
Hobbes verwirft hier einen Rechtsmoralismus, der die bloße Einsicht in die Ungerechtigkeit für ein zureichendes Argument hält, das entsprechende Gesetz für ungültig zu erklären.
>Geltung, >Recht.

1. Th. Hobbes, Leviathan, Kap 26.

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