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Rechtspositivismus: Der Rechtspositivismus geht davon aus, dass das Recht eine Reihe von sozialen Regeln ist, die von Menschen geschaffen und durchgesetzt werden, und dass seine Gültigkeit nicht von seiner Moral oder Gerechtigkeit abhängt. Siehe auch Gesetz, Gesetze, Rechte, Rechtsprechung, Staat, Gesellschaft.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Ronald Dworkin über Rechtspositivismus – Lexikon der Argumente

Brocker I 594
Rechtspositivismus/DworkinVsRechtspositivismus/DworkinVsUtilitarismus/Dworkin: [Rechts-]Positivisten und Utilitaristen eint die Gegnerschaft zur Idee natürlicher, dem Staat moralisch vorgegebener Rechte. Positivisten verwerfen sie, weil sie alle normativen Tatsachen des Rechts auf soziale Tatsachen wie Gesetzgebung und richterliche Rechtsfortbildung zurückführen. Utilitaristen verneinen sie, weil ihr letzter Bewertungsmaßstab der soziale (Gesamt-)Nutzen ist. Gegen beide Sichtweisen will Dworkin eine rechtebasierte Theorie verteidigen, auf die darum sein Buchtitel verweist.
>Utilitarismus
, >Positivismus.
Brocker I 596
Rechtspositivismus/DworkinVsPositivismus/DworkinVsHart, L. H. A.: Dworkin lehnt ein Regelsystem wie das von Hart ab: siehe Regeln/Hart, Recht/Hart: stattdessen muss man zwischen Recht und Prinzipien unterscheiden. ((s) Damit ist Dworkin von Kant beeinflusst). Regeln sind entweder gültig oder nicht gültig – dagegen können Prinzipien kollidieren, ohne dass darum wenigstens eines von ihnen ungültig sein müsste.
Prinzipien/Dworkin: haben bestimmtes Gewicht und geben an, in welche Richtung Argumente weisen. (1)
Brocker I 599
DworkinVsPositivismus: Es ist keine Beschreibung des Rechts möglich, die nicht auch wertende Urteile einschließt. Zur Illustration führt Dworkin die Figur des begabten Richter Herkules ein, der alle wichtigen institutionellen Tatsachen des Rechts und seiner Geschichte kennt, sowie alle Prinzipien und Ziele. Das erlaubt ihm eine zutreffende Bewertung des Rechts in einem Gesamtzusammenhang.
Rechtfertigung/Dworkin: These: die Rechtfertigung des Rechts in eine Frage der besten verfügbaren Argumente, sie ist substantieller Natur. Dworkin sieht daher kein Problem darin, dass sein idealer Richter ein vereinzelter Heroe ist, der das Recht scheinbar monologisch auslegt.
VsDworkin: siehe Michelman 1986 (2), 76; Habermas 1994 (3).
Rechtsprechung/Dworkin: Verantwortungsbewusste Richter, so Dworkin, erliegen nicht der Versuchung, Gründe und Gesichtspunkte außerhalb des Rechts zu suchen, nur weil bislang kein Artikel der Verfassung, kein Gesetzestext und kein explizites Urteil über einen schwierigen Fall autoritativ Auskunft geben.
Brocker I 600
RechspositivismusVsDworkin: ein Positivist könnte argumentieren, Dworkin wolle nur die amerikanische Rechtsordnung in einem möglichst positiven Licht erscheinen lassen, sein Ansatz sei aber ungeeignet, allgemeine Einschätzungen von Rechtssystemen zu geben, wie z. B: dem Rechtssystem des heutigen Iran. Dworkins Ansatz sei deswegen ungeeignet, weil er bereits voraussetze, dass eine Rechtsordnung vernunftrechtliche Gehalte wie die Idee individueller Rechte
Brocker I 601
gegen den Staat verkörpert. Das sei aber kein begriffliches Merkmal des Rechts, sondern eine fragile und faktisch nicht allgemein anerkannte Errungenschaft der Rechtsgeschichte.

1. Ronald Dworkin, Taking Rights Seriously, Cambridge, Mass. 1977 (erw. Ausgabe 1978). Dt.: Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen, Frankfurt/M. 1990, S. 58-64
2. Michelman, Frank I., »The Supreme Court 1985 Term – Foreword. Traces of Self-Government«, in: Harvard Law Review 100/1, 1986, 4-77.
3. Habermas, Jürgen, Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats, Frankfurt/M. 1994, S. 272-276.

Bernd Ladwig, „Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen“ in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Dworkin I
Ronald Dworkin
Taking Rights Seriously Cambridge, MA 1978

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018

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