Philosophie Lexikon der Argumente

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Rechtfertigung, Philosophie: Die Rechtfertigung ist eine Bedingung für Wissen, die a) durch die Erklärung der Herkunft der Information oder b) durch logische Untersuchung der Argumentation erfüllt oder nicht erfüllt wird. Zu a) wurden Theorien wie die Kausaltheorie des Wissens oder Verlässlichkeitstheorien entwickelt. Siehe auch Verifikation, Verifikationismus, Überprüfung, Beweise, Externalismus.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Karl Barth über Rechtfertigung – Lexikon der Argumente

Brocker I 234
Rechtfertigung/Barth: Das gedanklich-theologische Problem, vor das Barth sich durch die aggressive Totalisierung des NS-Staates gestellt sah, brachte er auf die Formel der theologischen Verhältnisbestimmung von »Rechtfertigung und Recht«. Sachlich war damit die Frage der Begründung moderner rechtsstaatlicher Demokratie(-theorie) unter den Bedingungen einer nach wie vor (ihrem Selbstanspruch nach) exklusiv bibelorientierten Offenbarungstheologie gestellt.
>Nationalsozialismus/Barth
.
BarthVsSäkularisierung: Barth lehnte jeglichen grundlagentheoretischen Anschluss an klassisch moderne Menschenrechts- oder Vertragstheorien als »säkulare Botschaft« und den Versuch, eine »Kirche des Menschenrechts zu bauen«(1) ab.
>Säkularisierung/Barth.
Brocker I 242
Rechtfertigung/Staat/Christus/Barth: Zusammenhang hier: die Aufgabe der Kirche sei die »Verkündigung, dass Gott sich des sündigen Menschen in der Person des Messias Jesus aus lauter Gnade ein für allemal angenommen, seine Sünde und seinen Tod zu seiner eigenen Sache gemacht und damit diesen Menschen nicht nur freigesprochen, sondern für das ihm verlorene Leben freigemacht hat für Zeit und Ewigkeit« (2).
>Jesus Christus/Barth.
Solcher Vollzug der in Christus konstitutiv, exemplarisch und mit universal-inklusiver Intention vollzogenen Rechtfertigung des Gottlosen habe selbst Rechtscharakter, das heißt den Charakter der Setzung einer neuen Ordnung. Sie setzt (…) ein Christus-Recht als das »in seinem Tod erworbene und in seiner Auferstehung proklamierte Recht« (3). So kann Barth erklären, »daß die Predigt der Rechtfertigung als Predigt vom Reiche Gottes schon jetzt und hier das wahre Recht, den wahren Staat, begründet«(4).

1. Karl Barth, Rechtfertigung und Recht, in: Theologische Studien 1, Zollikon 1938. Karl Barth, Rechtfertigung und Recht, in: ders., Rechtfertigung und Recht, Christengemeinde und Bürgergemeinde, Evangelium und Gesetz, Zürich 1998, S. 8.
2. Ebenda S. 27
3. Ebenda
4. Ebenda S. 26

Georg Pfleiderer, „Karl Barth, Rechtfertigung und Recht 1938)“ in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Barth, Karl

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018

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