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Christliche Kirche: Die christliche Kirche ist eine weltweite religiöse Institution, die verschiedene Konfessionen umfasst und sich auf die Lehren von Jesus Christus stützt. - Der Begriff "Kirche" bezieht sich in der Regel auf eine religiöse Einrichtung oder einen Ort der Anbetung für Christen.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Karl Barth über Kirche – Lexikon der Argumente

Brocker I 241
Kirche/christian church/Staat/Barth: Barth These: Es gibt eine einer »gewisse[n] notwendige[n] Politisierung der Kirche« (1). Darum besteht die »Bedeutung des Staates für die Kirche« in ontologischer Ordnung darin, dass die Kirche sich ihrer eigenen ursprungshaften Staatlichkeit (›politeuma‹) bewusst werde. Die kirchliche Verkündigung verweist auf die eschatologische Aufrichtung der »Stadt des ewigen Rechtes, in der es keine Übertreter gibt […], die aber auch keines Tempels bedarf«, weil das »Lamm ihr Tempel sein wird« (2).

>Herrschaft/Barth
, >Demokratie/Barth, >Staat, >Gesellschaft.
Die Strukturbestimmung solchen »ewigen Rechts« sei aus dessen Bestimmtheit als »Recht Jesu Christi« ablesbar. »Und dieses ewige Recht Jesu Christi ist der Inhalt der Rechtfertigungsbotschaft, die jetzt und hier die Aufgabe der Kirche ist« (3).
>Jesus Christus/Barth.
Brocker I 243
»Der Staat als Staat weiß nichts von Geist, nichts von Liebe, nichts von Vergebung. Der Staat trägt das Schwert« (4). Darum könne die Beteiligung der Kirche an politischen Rechtsdiskursen auch immer den Charakter einer »Reihe von Zusprüchen, die alle die christliche Existenz als solche zur Voraussetzung und zum Ziel haben« (5), aufweisen. Die Kirche könne darum auch die für den Vollzug ihrer Verkündigung erforderlichen staatlichen Sicherungsgarantien zwar »erwarten« (6), aber gerade »nicht verlangen« (7).

1. Karl Barth, Rechtfertigung und Recht, in: Theologische Studien 1, Zollikon 1938. Karl Barth, Rechtfertigung und Recht, in: ders., Rechtfertigung und Recht, Christengemeinde und Bürgergemeinde, Evangelium und Gesetz, Zürich 1998, S.32.
2. Ebenda S. 25
3. Ebenda S. 27
4. Ebenda S 31
5. Ebenda S 32
6. Ebenda S 35
7. Ebenda S. 29

Georg Pfleiderer, „Karl Barth, Rechtfertigung und Recht 1938)“ in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Barth, Karl

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018

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