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Freiheit: Freiheit ist die Fähigkeit, das eigene Leben ohne Zwänge nach den eigenen Werten und Überzeugungen zu gestalten. Siehe auch Gemeinschaft, Staat, Herrschaft, Gesellschaft, Individuen, Demokratie.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Ernst-Wolfgang Böckenförde über Freiheit – Lexikon der Argumente

Brocker I 781
Freiheit/Liberalismus/Liberalität/Verfassung/Böckenförde: Böckenförde wendete sich in den 1070er Jahren gegen die sogenannten „Radikalenerlass“ des deutschen Staates, der Beamte und Beamtenanwärter auf ihre Gesinnung hin überprüfen ließ. Dabei wurden inhaltliche Einstellungen von Personen daraufhin überprüft, ob sie mit Inhalten der Verfassung im Einklang standen. Auslöser einer Überprüfung war unter anderem die Mitgliedschaft in einer als verfassungsfeindlich bezeichneten, aber dennoch nicht verbotenen Organisation.
Problem/Böckenförde: damit wurde eine Schwelle überschritten, die von der Herrschaft der Gesetze zu einer Herrschaft der Gesinnung führte. Dies widersprach dem Verständnis von Freiheit Montesquieus:
Def Freiheit/Montesquieu: das Recht, „alles tun zu dürfen, was die Gesetze erlauben“. (zitiert in (1)).
Freiheit/Staat/Böckenförde: tatsächlich kommt es aber in einem freiheitlichen Staat gerade auf die Erziehung zu eigener Urteilsbildung an, weswegen von der Lehrerschaft zwar Loyalität gegenüber den Grundprinzipien des freiheitlichen Rechtsstaats zu verlangen ist, aber keine normierte Gesinnungstreue.(2) Andernfalls läuft der Staat Gefahr, seine Liberalität einzubüßen.
>Staat
, >Gesellschaft, >Gemeinschaft, >Recht, >Verfassung.

1. Ernst-Wolfgang Böckenförde, Staat – Verfassung – Demokratie. Studien zur Verfassungstheorie und zum Verfassungsrecht, Frankfurt/M. 1992 (zuerst 1991), S. 279
2. Ernst-Wolfgang Böckenförde, Der Staat als sittlicher Staat, Berlin 1978, S. 257

Tine Stein, „Ernst-Wolfgang Böckenförde, Staat – Verfassung- Demokratie“, in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Böckenf I
Ernst-Wolfgang Böckenförde
Staat, Gesellschaft, Freiheit. Studien zur Staatstheorie und zum Verfassungsrecht Frankfurt 1976

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018

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