Philosophie Lexikon der Argumente

Home Screenshot Tabelle Begriffe

 
Demokratie: Die Demokratie ist ein Regierungssystem, in dem das Volk die Macht hat, seine Führer zu wählen und Entscheidungen darüber zu treffen, wie es regiert wird. Sie beruht auf den Grundsätzen der Gleichheit, Freiheit und Beteiligung.

_____________
Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Ernst-Wolfgang Böckenförde über Demokratie – Lexikon der Argumente

Brocker I 782
Demokratie/Böckenförde: die repräsentative Demokratie ist nicht nur die im Flächenstaat aus technischen Gründen gebotene Form, sondern auch die aus legitimationstheoretischen Gründen überlegene Form gegenüber einer direkten Demokratie (BöckenfördeVsRousseau).
>Legitimation/Böckenförde
.
BöckenfördeVsDirekte Demokratie: die Vorstellung einer unverstellten, nicht durch Verfahren beeinflussten Ermittlung des Volkswillens ist für ihn irreführend, da sie an der Realität politischer Handlungszusammenhänge vorbeigeht. Auch bei direktdemokratisch getroffenen Sachentscheidungen kommt es auf die jeweiligen Verfahren an. In jedem Fall bedarf es der Organisation von Herrschaft.(1)
Entscheidung/Böckenförde: jede politische Entscheidungsfindung ist auf Verfahren angewiesen.
Brocker I 783
Demokratie/Volk/Schmitt/Böckenförde: an Carl Schmitt lehnt Böckenförde den Gedanken an, dass die Demokratie auf das Volk als eine politische Gemeinschaft verweist. (2)
Einheit/Volk/Hermann Heller/Böckenförde: mit Heller kommt Böckenförde zu der These: eine Wirkungs- und Handlungseinheit, die eine Gruppe von Menschen verbindet, kommt durch Organisationsvorgänge zustande, die erst die vielfachen menschlichen Handlungen und Verhaltensweisen in einer bestimmten Weise ausrichten, koordinieren und in ein Handlungsgefüge bringen. (3) Dabei gehen die Staatsorgane (Heller spricht von „leitenden Organen“ ((s) Quelle nicht angegeben)) die den vielen gewissermaßen vorangehen. (4)
Das bedeutet, dass in der Demokratie das Volk nur mittels einer Herrschaftsorganisation herrschen kann.
Macht/Hermann Heller/Böckenförde: Heller: „Jede Organisation bedarf (…) einer Autorität und alle Machtausübung unterliegt dem Gesetz der kleinen Zahl; immer müssen diejenigen, welche die organisatorisch vereinigten Machleistungen aktualisieren, über ein
Brocker I 784
Gewisses Maß an Entscheidungsfreiheit und damit demokratisch nicht gebundener Macht verfügen.“ (H. Heller, zit. (5))
Problem: diejenigen, die Leitungsgewalt innehaben, müssen dem Volk verantwortlich und an demokratische Kontrolle gebunden sein. (6)
Demokratie/Böckenförde: ist eine anspruchsvolle Ordnungsform, insofern sie auf Voraussetzungen beruht, die der Verfassung vorausgehen und nicht selbstverständlich sind.
Volk/Böckenförde: muss von „Homogenität“ getragen werden d.h. es muss eine "Gleichartigkeit“ vorhanden sein, die „durch gemeinsame Religion, gemeinsame Sprache und Kultur, gemeinsames politisches Bekenntnis gegeben sein“ kann.(7)
Homogenität/BöckenfördeVsSchmitt: Böckenförde versteht Homogenität nicht als Gegenbegriff zu Pluralität wie es Carl Schmitt im Nationalsozialismus vertreten hat. (Siehe Demokratie/Schmitt).
VsBöckenförde: nach Kritik seiner Wortwahl änderte Böckenförde den Begriff der „Gleichartigkeit“ in den der „Gemeinsamkeit“. Hierzu verfasst er eine erläuternde Anmerkung. (8)
Relative Homogenität/Lösung/Böckenförde: die wirtschaftlich-sozialen Unterschiede dürfen nicht so extrem sein, dass es zu unüberbrückbaren Interessengegensätzen kommt. Daher kommt dem Staat eine die Marktbeziehungen moderierende Funktion zu.
>Bürger/Böckenförde.

1. Ernst-Wolfgang Böckenförde, Staat – Verfassung – Demokratie. Studien zur Verfassungstheorie und zum Verfassungsrecht, Frankfurt/M. 1992 (zuerst 1991), S. 382-386
2. Ebenda S. 332
3. Ebenda S. 386
4. Ebenda S. 387
5. Ebenda S. 387
6. Ebenda S. 388
7. Ebenda S. 333
8. Ernst-Wolfgang Böckenförde „Demokratie als Verfassungsprinzip“, in: Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hg.) Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd 2. Heidelberg 2004 S. 461, FN 106

Tine Stein, „Ernst-Wolfgang Böckenförde, Staat – Verfassung- Demokratie“, in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

_____________
Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Böckenf I
Ernst-Wolfgang Böckenförde
Staat, Gesellschaft, Freiheit. Studien zur Staatstheorie und zum Verfassungsrecht Frankfurt 1976

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018

Send Link

Autoren A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   Y   Z  


Begriffe A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   Z