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Gesetzgebung: Gesetzgebung ist der Prozess des Erlasses von Gesetzen durch eine gesetzgebende Körperschaft. Dazu gehört in der Regel die Einbringung eines Gesetzentwurfs, eine Debatte und eine Abstimmung. Die Gesetzgebung ist ein Teil des demokratischen Prozesses. Siehe auch Recht, Gesetze, Rechtsprechung, Gesellschaft, Staat, Demokratie.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Ernst-Wolfgang Böckenförde über Gesetzgebung – Lexikon der Argumente

Brocker 781
Gesetzgebung/Rechtsprechung/Verfassung/Verfassungsgericht/Böckenförde: Problem: Böckenförde sieht die Gefahr, dass die Rolle des Verfassungsgerichts von der Politik dahingehend ausgedeutet und überfrachtet wird, dass das Verfassungsgericht zu einer Institution der Gesetzgebung umfunktioniert wird. Siehe Staat/Böckenförde,
Rechtsprechung/Böckenförde, Verfassung/Böckenförde, Grundrechte/Böckenförde.
Böckenförde spricht von einer Entwicklung hin zu einem verfassugsgerichtlichen Jurisdiktionsstaat. (1)
Falsche Lösung: Richterliche Selbstbeschränkung sei nicht belastbar.
Lösung/Böckenförde: es gibt keine andere Möglichkeit, als zu dem Verständnis der Grundrechte als subjektive Abwehrrechte zurückzukehren (Siehe Grundrechte/Böckenförde).
Verfassung/Böckenförde: sollte entsprechend als Rahmenordnung für den Staat und für die Beziehung zwischen Staat und Bürger, aber nicht als umfassende Grundordnung des Gemeinwesens angesehen werden.


1. Ernst-Wolfgang Böckenförde, Staat – Verfassung – Demokratie. Studien zur Verfassungstheorie und zum Verfassungsrecht, Frankfurt/M. 1992 (zuerst 1991), S. 191.


Tine Stein, „Ernst-Wolfgang Böckenförde, Staat – Verfassung- Demokratie“, in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Böckenf I
Ernst-Wolfgang Böckenförde
Staat, Gesellschaft, Freiheit. Studien zur Staatstheorie und zum Verfassungsrecht Frankfurt 1976

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