Philosophie Lexikon der Argumente

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Absicht: Vorsatz zu einer Handlung, im Gegensatz zu einem zufälligen Zustandekommen eines entsprechenden Ereignisses. Siehe auch Intentionen, Motive, Verursachung, Willensakte.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Brandom über Absicht - Lexikon der Argumente

I 50
Absicht/Brandom: legt nicht unbedingt fest, wie man handeln wird, doch ihr Inhalt legt fest, was angemessen ist. >Inhalt
, >Intentionen, >Handlungen.
I 381f
Wie Überzeugung zweideutig ist (manchmal deontische Einstellung, manchmal deontischer Status) so ist auch Absicht im Rahmen der Kontoführung zweideutig. >Deontologie, >Mehrdeutigkeit.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Bra I
R. Brandom
Expressive Vernunft Frankfurt 2000

Bra II
R. Brandom
Begründen und Begreifen Frankfurt 2001

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