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Implikation: Die Implikation in der Logik ist eine Beziehung zwischen zwei Aussagen, wobei die zweite Aussage aus der ersten folgt. Sie wird durch das Pfeilsymbol (→) symbolisiert. Siehe auch Konditional, Inferenz, Schlussfolgerung, Logik._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Gottlob Frege über Implikation – Lexikon der Argumente
II 58 Hypothetisches Urteil/Gesetz/Frege: Das Satzgefüge, bringt zwei Gedanken zusammen, nicht zwei Urteile. Bsp "Wenn eine Zahl kleiner als 1 ist, dann ...". Der Zusammenhang wird durch einen unbestimmten Bestandteil hergestellt: Bsp eine Zahl. Die Teilsätze haben für sich keinen Sinn (keinen vollständigen Gedanken). Dagegen: Wenn das Gemeinsame ein Name ist: Bsp "Napoleon, der die Gefahr erkannte, führte..." - hier gibt es zwei vollständige Gedanken. Daher ist die Bedeutung der Nebensätze auch ein Wahrheitswert (wahr oder falsch). ((s) "Napoleon..". ist kein hypothetisches Urteil.) ((s) > Relativsatz, Teilsätze)._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
F I G. Frege Die Grundlagen der Arithmetik Stuttgart 1987 F II G. Frege Funktion, Begriff, Bedeutung Göttingen 1994 F IV G. Frege Logische Untersuchungen Göttingen 1993 |