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Logik: die Lehre von der Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Relationen zwischen Aussagen und damit der Gültigkeit der Zusammensetzungen dieser Aussagen. Insbesondere geht es darum, ob Schlüsse aus bestimmten Vorgaben wie Prämissen oder Vordersätzen erhalten werden können. Logische Formeln sind zunächst nicht interpretiert. Erst die Interpretation, d.h. die Einsetzung von Werten, z.B. Gegenständen anstelle der freien Variablen macht die Frage nach ihrer Wahrheit sinnvoll.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Crispin Wright über Logik – Lexikon der Argumente

I 60ff
Semantischer Anti-Realismus/Evidenz: Der semantische Anti-Realismus mag sich im Gegensatz zu Putnam mit einer "Einbahnstraße" zufrieden geben: (EC, epistemische Einschränkung):

(EC) Wenn P wahr ist, dann gibt es Evidenz dafür, dass es so ist.

Evidenz/WrightVsPutnam: Wahrheit wird durch Evidenz eingeschränkt. Das führt zu einer Revision der Logik.
>Belege
, >Wahrheit.
Wenn nämlich keinerlei Evidenz vorliegt, müsste Putnam durch Kontraposition von EC eigentlich zulassen, dass es nicht der Fall ist, dass P wahr ist, woraus dann per Negationsäquivalenz folgt, dass die Negation von P als wahr gelten muss.
>Kontraposition, >Negation, >Äquivalenz.
I 61
Semantischer Anti-Realismus: weigert sich, die uneingeschränkte Gültigkeit des Prinzips der Bivalenz (w/f) zuzugestehen.
>Bivalenz, >Wahrheitswert.
Semantischer Anti-Realismus:/Wright: Diesen Spielraum für eine Versöhnung gibt es: Wer EC vertritt, den verpflichtet die Negationsäquivalenz, (A) zuzulassen:

(A) Wenn keine Evidenz für P vorliegt, dann liegt Evidenz für seine Negation vor.

Wright: Das ist gleichbedeutend mit dem Zugeständnis, dass es im Prinzip sowohl für die Bestätigung als auch für die Zurückweisung von P Evidenz gibt: Das verbirgt aber eine unterdrückte Prämisse:

(B) Entweder gibt es Evidenz für P oder es gibt keine.

Ein Fall des ausgeschlossenen Dritten.
>Ausgeschlossenes Drittes.
I 62
Ganz klassisch ist das Konditional (A) ein Äquivalent der Disjunktion (C):

(C) Entweder gibt es Evidenz für P oder es gibt Evidenz für seine Negation.

Problem: Dass es gerade der Satz vom ausgeschlossenen Dritten ist, der nicht assertibel sein soll (nicht behauptbar): Es würde nicht ausreichen, bloß das Prinzip der Bivalenz (w/f) zurückzuweisen. Wenn

(B) Entweder gibt es Evidenz für P oder es gibt keine

uneingeschränkt assertibel (behauptbar) ist, wird die Verlegenheit wieder auftreten: Die Logik muss revidiert werden für alle Fälle, wo Evidenz nicht garantiert ist.
>Behauptbarkeit.
I 87f
Revision der Logik/Wright: Eine Revision kann erforderlich sein, wenn das Lügnerparadox oder Ähnliches ins Spiel kommt. Hier kann man ein "schwaches " Bikonditional annehmen:

Def Bikonditional, schwach:
A <> B sei schwach gültig, wenn ausgeschlossen ist, dass eine der beiden Aussagen wahr sein kann, wenn die andere es nicht ist, auch wenn A unter bestimmten Umständen eine von B verschiedene Bewertung hat oder keinen Wahrheitswert hat, während B einen besitzt.

Def Bikonditional, stark: A <> B sei stark gültig, wenn A und B notwendig immer die gleiche Bewertung erhalten.

Dann gilt auf für Diskursbereiche, in denen das DS und das Äquivalenzschema in Zweifel gezogen wird, dass beide immer noch schwach gültig sind.
>Diskurs.
Revision der Logik/Negation: innerhalb eines Apparats mit mehr als zwei Wahrheitswerten kann es keinen Einwand geben gegen die Einführung eines Operators "Neg", der der Festlegung unterliegt, dass Neg A falsch ist, wenn A wahr ist, aber wahr ist in allen anderen Fällen.
>Operatoren.
Wenn dann A <> B schwach gültig ist, gilt das auch für NegA <> Neg B. Dann gibt es kein Hindernis gegen die Ableitung der Negationsäquivalenz:

"Neg (P) ist wahr <> Neg("P" ist wahr).

I 89
WrightVs: Dies wird jedoch nicht gelingen! Nicht einmal als Behauptung schwacher Gültigkeit, wenn "assertibel" für "wahr" eingesetzt wird.
>Gültigkeit.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

WrightCr I
Crispin Wright
Wahrheit und Objektivität Frankfurt 2001

WrightCr II
Crispin Wright
"Language-Mastery and Sorites Paradox"
In
Truth and Meaning, G. Evans/J. McDowell Oxford 1976

WrightGH I
Georg Henrik von Wright
Erklären und Verstehen Hamburg 2008

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