Philosophie Lexikon der Argumente

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Urteil: Die Verwendung des Begriffs des Urteils ist nicht einheitlich. Wenn das Urteil als die Feststellung des Wahrheitswerts („wahr“ oder „falsch“) einer Aussage aufgefasst wird, wird dies graphisch explizit dargestellt, z.B. mit dem von G. Frege eingeführten Urteilsstrich I-. Siehe auch Wahrheitswert, Urteilsstrich, Satz, Aussage, Äußerung, Behauptung.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

N. Goodman über Urteile – Lexikon der Argumente

I 169
Urteil/Goodman: Das Urteil wird hier in dem erweiterten Sinn gebraucht, in dem auch der Billardspieler eine Position beurteilt.


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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

G IV
N. Goodman
Catherine Z. Elgin
Revisionen Frankfurt 1989

Goodman I
N. Goodman
Weisen der Welterzeugung Frankfurt 1984

Goodman II
N. Goodman
Tatsache Fiktion Voraussage Frankfurt 1988

Goodman III
N. Goodman
Sprachen der Kunst Frankfurt 1997

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