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Urteil: Die Verwendung des Begriffs des Urteils ist nicht einheitlich. Wenn das Urteil als die Feststellung des Wahrheitswerts („wahr“ oder „falsch“) einer Aussage aufgefasst wird, wird dies graphisch explizit dargestellt, z.B. mit dem von G. Frege eingeführten Urteilsstrich I-. Siehe auch Wahrheitswert, Urteilsstrich, Satz, Aussage, Äußerung, Behauptung._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Nelson Goodman über Urteile – Lexikon der Argumente
I 169 Urteil/Goodman: Das Urteil wird hier in dem erweiterten Sinn gebraucht, in dem auch der Billardspieler eine Position beurteilt._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
G IV N. Goodman Catherine Z. Elgin Revisionen Frankfurt 1989 Goodman I N. Goodman Weisen der Welterzeugung Frankfurt 1984 Goodman II N. Goodman Tatsache Fiktion Voraussage Frankfurt 1988 Goodman III N. Goodman Sprachen der Kunst Frankfurt 1997 |