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Urteil: Die Verwendung des Begriffs des Urteils ist nicht einheitlich. Wenn das Urteil als die Feststellung des Wahrheitswerts („wahr“ oder „falsch“) einer Aussage aufgefasst wird, wird dies graphisch explizit dargestellt, z.B. mit dem von G. Frege eingeführten Urteilsstrich I-. Siehe auch Wahrheitswert, Urteilsstrich, Satz, Aussage, Äußerung, Behauptung.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

A. Prior über Urteile – Lexikon der Argumente

I 119
Urteil/Johnson: (wie Thomas Reid) Ein Urteil bezieht zwei Objekte der Gedanken aufeinander, nicht die Gedanken selbst.
>Gedanken
, >Gedankenobjekte, >Glaubensobjekte, >Prädikation, >Zuschreibung.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Pri I
A. Prior
Objects of thought Oxford 1971

Pri II
Arthur N. Prior
Papers on Time and Tense 2nd Edition Oxford 2003

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