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Recht: Das Recht ist eine Reihe von Regeln, die von sozialen oder staatlichen Institutionen geschaffen werden und durchsetzbar sind, um das Verhalten zu regeln. Das Recht trägt dazu bei, die Rechte der Menschen zu wahren und zu schützen. Siehe auch Rechte, Gesellschaft, Staat, Rechtsprechung._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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John Rawls über Recht – Lexikon der Argumente
I 135 Recht/Rawls: Ein Begriff des Rechts ist eine Menge von Prinzipien allgemeiner Form und universeller Anwendung, die öffentlich bekannt sein müssen als letzte Anrufungsinstanz bei der Ordnung von Konflikten moralischer Personen. >Konflikte, >Gerechtigkeit, >Rechtsprechung, >Justizsystem, >Gesetzgebung. Durch diese Bedingungen werden Diktatur und Trittbrettfahrerproblem ausgeschlossen. >Diktatur, >Trittbrettfahrer. Gerechtigkeit: Ihre Prinzipien sind dagegen bestimmt durch ihre spezielle Rolle und den Gegenstand, auf den sie angewendet werden. >Gerechtigkeit/Rawls. Allgemeinheit/Allgemeingültigkeit: Allgemeingültigkeit von Prinzipien schließt allerdings keinen allgemeinen Egoismus aus. >Allgemeinheit, >Allgemeingültigkeit._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Rawl I J. Rawls A Theory of Justice: Original Edition Oxford 2005 |