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Sachverhalte: Ausdruck für etwas, das durch einen Satz dargestellt werden kann. Siehe auch Tatsachen, Situationen, Handlungen, Gegenstände, Zustände, Atomsätze, Protokollsätze. _____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Robert Brandom über Sachverhalte – Lexikon der Argumente
I 690 Sachverhalt/Brandom: Sachverhalt und Wahrheitsbedingung sind abhängig von Urteil und Behauptung - (VsMetaphysischer Realismus). >Behauptungen, >Tatsachen, >Wahrheitsbedingungen, >Urteile. I 690 BrandomVsRepräsentation: Der Sachverhalt kann nicht vor dem des Behauptens oder Urteilens verstanden werden. - Pro Repräsentation: Gehalte haben notwendig eine repräsentationale Seite - Repräsentation ist aber nicht fundamental. >Repräsentation._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Bra I R. Brandom Expressive Vernunft Frankfurt 2000 Bra II R. Brandom Begründen und Begreifen Frankfurt 2001 |