Exklusivrecht: Exklusivrechte sind gesetzlich gewährte Privilegien, die Einzelpersonen oder Einrichtungen die alleinige Befugnis oder Kontrolle über die Nutzung, Verbreitung oder Vervielfältigung von geistigem Eigentum, Erfindungen oder kreativen Werken einräumen. Siehe auch Copyright, Autorschaft, Rechte._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.
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