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 Rechtsprechung - Wirtschaft Lexikon der Argumente
 
Rechtsprechung: Die Rechtsprechung ist die Befugnis eines Gerichts oder einer anderen Rechtsinstanz, Fälle zu verhandeln und zu entscheiden. Siehe auch Recht, Rechte, Gerichtsverfahren, Justiz.
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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
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Hg. Martin Schulz