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Vertragstheorie: Die Vertragstheorie befasst sich mit der Frage, wie Menschen und Organisationen rechtliche Vereinbarungen aufbauen und entwickeln. Sie basiert auf der Idee, dass Verträge darauf abzielen, Effizienz zu erreichen, indem die Anreize der beteiligten Parteien aufeinander abgestimmt werden. Die Vertragstheorie ist ein Zweig der Wirtschaftswissenschaften, der untersucht, wie Wirtschaftsakteure vertragliche Vereinbarungen treffen können und dies auch tun, im Allgemeinen bei Informationsasymmetrie. Siehe auch Informationsasymmetrie, Verträge.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

John Rawls über Vertragstheorie – Lexikon der Argumente

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Vertragstheorie/Rawls: Rawls unterscheidet den Ansatz des Utilitarismus von dem der Vertragstheorie. Bsp Wenn man die Sichtweise von Verträgen zugrunde legt, ist das Argument des Sklavenhalters korrekt: es wäre ein Fehler, wollten die Sklaven entgegnen (…) dass es keine aktuale Wahlmöglichkeit gibt und keine gleiche Chancenverteilung.
>Sklaverei/Rawls
.
Die Vertragsdoktrin ist rein hypothetisch: Wenn eine Version von Gerechtigkeit in der Anfangssituation einer zu errichtenden Gesellschaft gewählt würde, wären ihre Prinzipien die, die angewendet würden. Es ist kein Argument, dass ein solches Verständnis nicht intendiert war oder jemals intendiert werden würde. Wir können nicht beides haben: eine hypothetische Interpretation ohne konkrete Information über das Ergebnis
I 168
und später durch eine Neueinschätzung des Risikos Prinzipien verwerfen, die wir nicht mehr haben wollen.
(Vertragsdoktrin/Rawls/(s): Was Rawls die Vertragsdoktrin nennt, ist also eine starrere Verpflichtung auf zukünftig durchgehaltene Strukturen als es sein eigener Ansatz mit sich bringt. Dennoch RawlsVsUtilitarismus.)
>Utilitarismus, >VsUtilitarismus.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Rawl I
J. Rawls
A Theory of Justice: Original Edition Oxford 2005

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