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Vertragstheorie: Die Vertragstheorie befasst sich mit der Frage, wie Menschen und Organisationen rechtliche Vereinbarungen aufbauen und entwickeln. Sie basiert auf der Idee, dass Verträge darauf abzielen, Effizienz zu erreichen, indem die Anreize der beteiligten Parteien aufeinander abgestimmt werden. Die Vertragstheorie ist ein Zweig der Wirtschaftswissenschaften, der untersucht, wie Wirtschaftsakteure vertragliche Vereinbarungen treffen können und dies auch tun, im Allgemeinen bei Informationsasymmetrie. Siehe auch Informationsasymmetrie, Verträge._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Antike Philosophie über Vertragstheorie - Lexikon der Argumente
Gaus I 308 Vertragstheorie/Antike Philosophie/Keyt/Miller: [Was ist] das Verhältnis eines ursprünglichen Bundes zur Gerechtigkeit[?] Im Crito weisen die personifizierten Gesetze von Athen Sokrates darauf hin, dass er 70 Jahre Zeit gehabt hat, Athen zu verlassen, "wenn ihm seine Verträge [als Bürger unter ihnen zu leben] nicht gerecht erschienen" (Cr. 52e). >Gesellschaftsvertrag/Antike Philosophie. Def oberflächliche Vertragstheorie: (...) Wenn ein Abkommen gerecht oder ungerecht sein kann, muss Gerechtigkeit logischerweise vor dem Abkommen stehen; das Abkommen kann nicht der Ursprung der Gerechtigkeit sein. Dies kann man als "oberflächliche Vertragstheorie" bezeichnen. >Gehorsam/Ziviler Ungehorsam/Antike Philosophie. Def Tiefe Vertragstheorie: tiefe Vertragstheorie ist dagegen die Auffassung, dass ein Pakt oder eine Vereinbarung der Ursprung der Unterscheidung zwischen Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit ist. Glaukon und Epikur (...) sind tiefe Vertragstheoretiker. >Gesellschaftsvertrag/Antike Philosophie. Aristoteles: (Aristoteles liefert uns nicht genügend Informationen über Lycophron, um ihn auf die eine oder andere Weise einzuordnen). Moderne Philosophie: in der modernen Philosophie ist Hobbes ein tiefer Vertragstheoretiker, Locke ein oberflächlicher. Gaus I 309 Tiefe Vertragstheorie/Republik/Platon: Glaukons tiefe Vertragstheorie basiert auf Ansichten der menschlichen Motivation, der menschlichen Rationalität und der relativen menschlichen Gleichheit (Rep. II.358e-359c). Er geht davon aus, dass die Menschen mehr und mehr bekommen wollen und es anderen wegnehmen, wenn sie es können. Da sie aber relativ gleich sind, fehlt ihnen die Macht, ungerecht zu handeln und ungerechte Behandlung zu vermeiden. Da ihnen diese Macht fehlt, sie aber über das verfügen, was man inzwischen als "strategische Rationalität" bezeichnet, beschließen sie, dass es in ihrem Interesse liegt, miteinander einen Pakt zu schließen, weder zu handeln noch ungerecht behandelt zu werden, und "beginnen, Gesetze und Pakte zu schließen und das, was das Gesetz befiehlt, als "rechtmäßig" und "gerecht" zu bezeichnen" (Rep. II.359a3-4). Gerechtigkeit/Glaukon: Zu Glaukons Auffassung von Gerechtigkeit als einem notwendigen Übel und einer Fessel natürlicher Begierden: Niemand ist nur freiwillig: Die Menschen praktizieren Gerechtigkeit "als etwas Notwendiges, nicht als etwas Gutes" (Rep. II.358c16-17). Gyges' Ring: Darum geht es in der Geschichte von Gyges' Ring, dem Ring, der seinen Besitzer "einem Gott unter den Menschen gleich macht" (Rep. 11.360c3), indem er ihm die Macht der Unsichtbarkeit verleiht. Glaukon behauptet, dass der Besitzer eines solchen Ringes seine Macht ausnutzen würde, um seine natürlichen Begierden zu befriedigen, ohne durch die Gerechtigkeit eingeschränkt zu werden. >Platon/Politische Theorien, >Gyges/Antike Philosophie. Keyt, David and Miller, Fred D. jr. 2004. „Ancient Greek Political Thought“. In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications_____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Antike Philosophie
Gaus I Gerald F. Gaus Chandran Kukathas Handbook of Political Theory London 2004 |