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Recht: Das Recht ist eine Reihe von Regeln, die von sozialen oder staatlichen Institutionen geschaffen werden und durchsetzbar sind, um das Verhalten zu regeln. Das Recht trägt dazu bei, die Rechte der Menschen zu wahren und zu schützen. Siehe auch Rechte, Gesellschaft, Staat, Rechtsprechung._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Norbert Wiener über Recht – Lexikon der Argumente
II 107 Recht/Wiener: Rechtsprobleme sind kommunikativ und kybernetisch, d.h. sie sind die Probleme der geordneten und wiederholbaren Regelung gewisser kritischer Situationen. Ideen/Wiener: Unser Patenrecht baut sich auf einer Verkennung des Begriffs der Erfindung auf. II 108 Das hat mit einem grundlegenden Irrtum zu tun, der das Wesen der Kommunikation selbst betrifft. Es ist eine falsche Theorie der Erfindung, auf die sich das Urheberrecht stützt. >Erfindung/Entdeckung, >Urheberrecht, >Autorschaft, >Ideen. Eine Erfindung ist dann eine Erfindung, wenn sie sich auf eine nicht zu vollkommene Kenntnis ihres Gegenstandes gründet. >Wissen, >Innovation. II 116 In den USA wird dem Entdecker jedes Eigentumsrecht auf ein von ihm entdecktes Naturgesetz abgesprochen. >Naturgesetze._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
WienerN I Norbert Wiener Cybernetics, Second Edition: or the Control and Communication in the Animal and the Machine Cambridge, MA 1965 WienerN II N. Wiener Mensch und Menschmaschine Frankfurt/M. 1952 |