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Gesellschaftsvertrag: Der Gesellschaftsvertrag ist eine theoretische Übereinkunft, in der Individuen zustimmen, eine Gesellschaft zu gründen und im Gegenzug für Sicherheit und Ordnung auf einige Freiheiten zu verzichten. Er liegt der modernen politischen Philosophie zugrunde und beeinflusst die Regierungen und ihre Beziehungen zu den Bürgern. Zu den namhaften Vertretern gehören Hobbes, Locke und Rousseau. Siehe auch Gesellschaft, Verträge, Vertragstheorie, Th. Hobbes, J. Locke, J.-J. Rousseau, J. Rawls._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Antike Philosophie über Gesellschaftsvertrag - Lexikon der Argumente
Gaus I 308 Gesellschaftsvertrag/Antike Philosophie/Keyt/Miller: Das griechische Wort für einen Vertrag oder ein Bündnis ist synthéké. Es gibt vier bei Platon, Aristoteles und Epikur verbreitete Passagen, in denen das Wort verwendet wird, um eine Auffassung auszudrücken, die als eine Art Gesellschaftsvertragslehre identifiziert werden kann. Crito/Platon: Im Crito stellt sich Sokrates vor, was ihm die Gesetze von Athen sagen könnten, wenn er versuchte, aus dem Gefängnis zu fliehen: Sie würden ihn an die Bündnisse (synthékas) und Vereinbarungen (homologias) erinnern, durch die er sich mit ihnen zusammenschloss, um als Bürger zu leben (Cr. 52d). Republik/Platon: In der Republik behauptet Glaucon, der sich als Anwalt des Teufels ausgibt, dass der Ursprung der Gerechtigkeit in Gesetzen und Bündnissen (synthékas) liegt (Rep. II.359a). >Gerechtigkeit/Platon. Politeia/Aristoteles: In der Politeia lehnt Aristoteles die mit dem Sophisten Lycophron verbundene Vorstellung ab, dass das Recht ein Bund (synthéké, "eine gegenseitige Bürgschaft für gerechte Handlungen") ist (Pol. III.9.1280a34-b12; zu Lycophron siehe Mulgan, 1979(1)). >Gerechtigkeit/Aristoteles. Epikur: (...) in seinen Schlüssellehren sagt Epikur, dass "es nie eine Gerechtigkeit an sich gab, sondern nur Gerechtigkeit im Umgang miteinander an welchen Orten auch immer, es gab immer einen Bund namens "synthéké" darüber, weder zu schaden noch geschädigt zu werden" (KD XXXl-XXXVD.L. X. 150-1). >Epikur. Literatur: Zu den Ursprüngen der Theorie des Sozialvertrags siehe Chroust (1946)(2) und Kahn (1981)(3). Die beiden geteilten Ideen stehen im Zusammenhang mit den grundlegenden Antithesen, die dem griechischen politischen Denken zugrunde liegen. 1) Die erste davon ist, dass Bündnisse von Menschen gemacht werden und keine Geschenke der Götter oder der Natur sind. 2) Die zweite ist, dass das Bündnis, als Bürger zu leben, auch ein Vertrag ist, um eines Sinnes zu sein (homonoein). Homonoia: Diese Idee taucht in einem Austausch zwischen Sokrates und dem Sophisten Hippias in Xenophons Memorabilien (IV.4) auf. Hippias fordert Sokrates auf zu sagen, was Gerechtigkeit ist, und Sokrates antwortet wie ein Vertragsnehmer, indem er den Gerechten mit dem Rechtmäßigen identifiziert (Mem. IV .4.12). Er fährt fort, Gehorsam gegenüber den Gesetzen mit Konkordanz oder Homonoia zu verbinden und stellt fest, dass eine solche Homonoia mit scharfen Meinungsverschiedenheiten in bestimmten Fragen einhergeht (Mem. IV .4.16). >Vertragstheorie/Antike Philosophie, >Vertragstheorie. 1. Mulgan, R. G. (1979) 'Lycophron and Greek theories of social contract'. Journal of the History of Ideas, 40: 121-8. 2. Chroust, Anton-Hermann (1946) 'The origin and meaning of the social compact doctrine'. Ethics, 57: 38-56. 3. Kahn, Charles H. (1981) 'The origins of social contract theory'. In G. B. Kerferd, Hrsg., The Sophists and Their Legacy: Proceedings of the Fourth International Colloquium on Ancient Philosophy. Wiesbaden: Steiner. Keyt, David and Miller, Fred D. jr. 2004. „Ancient Greek Political Thought“. In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications_____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
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Gaus I Gerald F. Gaus Chandran Kukathas Handbook of Political Theory London 2004 |