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Ungleichheit: Ungleichheit ist der Zustand, in Bezug auf bestimmte Eigenschaften unterschiedlich zu sein, während andere Eigenschaften von den verglichenen Gegenständen geteilt werden. Eine Voraussetzung für die Feststellung von Ungleichheit ist die Möglichkeit des Vergleichs. Siehe auch Vergleiche, Vergleichbarkeit.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Aristoteles über Ungleichheit - Lexikon der Argumente

Höffe I 69
Ungleichheit/Aristoteles/Höffe: Obwohl Aristoteles die Menschen durch Sprache und Vernunft definiert, billigt er ihnen keine rechtliche und politische Gleichheit zu. Im Gegenteil rechtfertigt er die Ungleichheiten seiner Zeit, die den Frauen, Sklaven und Barbaren fehlende Gleichberechtigung.
Frauen: Frauen sind in Athen rechtlich von einem Vormund abhängig, meist dem Vater oder Ehemann; Geschäfte werden vom Vormund überwacht, eine Erbberechtigung fehlt, allerdings darf eine reiche Erbin («Erbtochter») ihr Erbgut weitergeben, freilich nur an ihre Söhne. In rechtlicher Hinsicht sind sie jedoch frei. Darüber hinaus haben sie einen Anspruch auf Versorgung und genießen Schutz bei schlechter Behandlung. Schon [das] Rechtsinstitut der Erbtochter, (...) hätte
Höffe I 70
Aristoteles, den der Wirklichkeit zugewandten Philosophen, motivieren dürfen, gegen die angeblich geringere politische Kompetenz von Frauen skeptisch zu werden. Ohnehin erkennt er an, dass die Frauen «die Hälfte der Freien [!]» bilden(1).
>Gleichberechtigung/Aristoteles
, >Gerechtigkeit/Aristoteles.
Sklaverei: Die in Bergwerken und Handwerksbetrieben, in Privathaushalten und auf landwirtschaftlichen Gütern tätigen Sklaven stehen rechtlich noch schlechter da als die für die Wirtschaft Spartas wichtigen Heloten («Hörigen»).
Heloten: Diese sind zwar von Grundsitz und politischen Rechten ausgeschlossen und zu Abgaben an ihre Herren verpflichtet, leben jedoch an einem festen Ort. Sklaven hingegen, gekauft oder im Krieg erbeutet, können weiterverkauft werden. Zur rechtlich noch geringeren Stellung kommt also die fehlende Sesshaftigkeit, die Heimatlosigkeit, hinzu.
AristotelesVsAlkidamas: Aristoteles[behauptet], es gebe Menschen, die den Sklavenstatus verdienen(2).
>Sklaverei/Aristoteles.

1. Politika I 13, 1260b19
2. Politika I 4–7

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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