Philosophie Lexikon der ArgumenteHome | |||
| |||
Legitimität: Legitimität ist die Überzeugung, dass eine Herrschaft, eine Institution oder ein Führer das Recht hat, zu regieren. Sie ist das Urteil eines Individuums über die Rechtmäßigkeit einer Hierarchie. Siehe auch Gesetz, Gesetze, Rechte, Gesellschaft, Staat, Gerechtigkeit, Demokratie._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
---|---|---|---|
Max Weber über Legitimität – Lexikon der Argumente
Habermas III 359 Legitimität/Weber/Habermas: Weber: „Legalität kann [den Beteiligten] als legitim gelten: a) kraft Vereinbarung der Interessenten für diese; b) kraft Oktroyierung (aufgrund einer als legitim geltenden Herrschaft von Menschen über Menschen) und Fügsamkeit.“ (1) >Konvention, >Interesse, >Herrschaft, >Recht, >Letztbegründung, >Rechtfertigung. Habermas: In beiden Fällen ist es nicht die Legalität als solche, die Legitimation schafft, sondern entweder (a) ein rationales Einverständnis, das der Rechtsordnung schon zugrunde liegt, oder (b) eine anderweitig legitimierte Herrschaft derer, die die Rechtsordnung oktroyieren. Weber: Dabei ist der Übergang von paktierter zu oktroyierter Ordnung fließend. (2) Habermas III 360 Habermas: Auch bei fließenden Übergängen lassen sich die beiden Quellen der Legitimität - Vereinbarung bzw. Auferlegung eines mächtigen Willens – analytisch trennen. Lösung/Weber: Letztere setzt den Glauben an eine in irgendeinem Sinn legitime Herrschaftsgewalt voraus.(3) Glauben/HabermasVsWeber: Der Glaube an die Legalität eines Verfahrens kann nicht per se, d.h. kraft positiver Satzung Legitimität erzeugen. Das ergibt sich bereits aus der logischen Analyse der Begriffe Legitimität und Legalität. HabermasVsWeber: Wie kommt Weber dazu? Ich finde nur ein Argument, dass aber auch nicht standhält: dass alltäglich gehandhabte Techniken normalerweise nicht mehr in ihren inneren Gründen durchschaut werden. Darauf verweist Weber. (4) Habermas III 361 Nach Weber können wir den Legalitätsglauben als einen sekundären Traditionalismus, der voraussetzungsvolle Einrichtungen nicht mehr problematisiert, verstehen. >Kultur, >Tradition, >Kulturelle Überlieferung. Letztlich werden dabei aber wiederum rationale Grundlagen der Rechtsordnung unterstellt.(5) >Rationalität. Habermas: Letztlich werden damit Experten für die Begründung erforderlich, wo Laien dazu ad hoc nicht in der Lage sind. >Begründung. HabermasVsWeber/HabermasVsDezisionismus: Die auf positiver Satzung allein beruhende Legalität kann eine zugrunde liegende Legitimität anzeigen, aber nicht ersetzen. Der Glaube an die Legalität ist kein unabhängiger Legitimitätstypus. (6) Habermas III 363 Legitimation/Weber: These: Die „Unkenntnis des an technischem Gehalt stetig anschwellenden Rechts“ verlängert den Legitimationsweg ((s) d.h. für den einzelnen Bürger ist Legitimität und Legitimierung schwerer zu durchschauen, für die Institutionen ist sie schwerer nachzuweisen). Habermas III 364 Habermas: Die Verlängerung der Legitimationswege bedeutet aber nicht, dass der Legalitätsglaube den Glauben an die Legitimität des Rechtssystems im Ganzen ersetzen könnte. Weber/Habermas: Weber begreift in der Konsequenz die Umpolung von ethischen auf rein utilitaristische Handlungsorientierungen als eine Abkoppelung der motivationalen Grundlagen oder moralisch-praktischen Wertsphäre. Aber anstatt gegenläufige Tendenzen zu begrüßen, sieht Weber diese als eine Gefahr für die formalen Qualitäten des Rechts an. (7) >Utilitarismus, >Wertsphären. 1. M. Weber, Methodologische Schriften, hrsg. v. J. Winckelmann, Tübingen, 1968, S.316 2. Ebenda S. 317. 3. Ebenda S. 318 4. Ebenda S. 212f 5. Ebenda S. 214 6. W. Schluchter (im Anschluss an H. Heller) führt „Rechtsgrundsätze“ ein, die eine Brückenfunktion zwischen positivem Recht und den Grundlagen einer Verantwortungsethik erfüllen sollen (1979, S. 155ff). HabermasVsSchluchter: der Status dieser Grundsätze bleibt unklar. Innerhalb der Systematik von Max Weber sind sie ein fremdes Element. 7. M. Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, hrsg.v. J. Winckelmann, Tübingen 1964,S.655_____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Weber I M. Weber Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus München 2013 Ha I J. Habermas Der philosophische Diskurs der Moderne Frankfurt 1988 Ha III Jürgen Habermas Theorie des kommunikativen Handelns Bd. I Frankfurt/M. 1981 Ha IV Jürgen Habermas Theorie des kommunikativen Handelns Bd. II Frankfurt/M. 1981 |