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Rechtsprechung: Die Rechtsprechung ist die Befugnis eines Gerichts oder einer anderen Rechtsinstanz, Fälle zu verhandeln und zu entscheiden. Siehe auch Recht, Rechte, Gerichtsverfahren, Justiz._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Max Weber über Rechtsprechung – Lexikon der Argumente
Habermas III 348 Rechtsprechung/Weber/Habermas: Das moderne Recht ist vor allem Juristenrecht, d.h. Rechtsprechung und Verwaltung werden professionalisiert dadurch, dass Richter und Fachbeamten geschult sind. Auch die Rechtsetzung wird immer stärker an formale Verfahren und damit an Fachverstand gebunden. Das fördert eine Systematisierung der Rechtssätze und eine Durchrationalisierung des Rechts nach internen, rein formalen Maßstäbe. Diese Tendenz ist schon im späten Mittelalter an juristischen Fakultäten zu beobachten. Allerdings hat diese Tendenz sich in den einzelnen Ländern in sehr verschiedenem Maße durchgesetzt. Diese Entwicklung setzt allerdings die ethische Rationalisierung von Weltbildern voraus. Wie sich das moralische Handlungssubjekt nach Grundsätzen methodischer Lebensführung orientieren kann, so kann sich das Privatrechtssubjekt berechtigt fühlen, innerhalb legaler Grenzen rein erfolgsorientiert zu handeln. >Rationalität, >Zweckrationalität, >Rationalisierung, >Weltbilder. Habermas III 349 Normen/Weber: Dieser Begriff fehlt zunächst im Zusammenhang mit Rechtsentscheidungen, sie ergeben sich nicht als Anwendung‘ feststehender ‚Regeln‘.(1) >Normen. 1.M. Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, hrsg. v. J. Winckelmann, Tübingen 1964, S. 570_____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Weber I M. Weber Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus München 2013 Ha I J. Habermas Der philosophische Diskurs der Moderne Frankfurt 1988 Ha III Jürgen Habermas Theorie des kommunikativen Handelns Bd. I Frankfurt/M. 1981 Ha IV Jürgen Habermas Theorie des kommunikativen Handelns Bd. II Frankfurt/M. 1981 |