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Staat: In der politischen Theorie ist der Staat eine zentralisierte politische Organisation mit Autorität über ein bestimmtes Gebiet und eine bestimmte Bevölkerung. Er setzt Gesetze durch, hält die Ordnung aufrecht und übt die Regierungsgewalt durch verschiedene Institutionen aus. Siehe auch Gesellschaft, Nationen, Herrschaft, Institutionen, Macht, Recht, Gesetze, Rechte, Rechtsprechung, Gesetzgebung.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

John Locke über Staat – Lexikon der Argumente

Mause I 36
Staat/Locke: Staatszweck ist für Locke der Eigentumsschutz. Das setzt theoretisch voraus, dass bei Locke, anders als bei Hobbes, Eigentumsrechte bereits im Naturzustand existieren und Letzterer nicht per se ein Kriegszustand ist, sodass der vertraglich gegründete staatliche Zustand dem Naturzustand nur dann vorzuziehen und insofern legitim ist, wenn in ihm das Eigentum besser geschützt ist als davor; und das bedeutet insbesondere auch, dass es unter allen Umständen vor Eingriffen des Staates selbst geschützt sein muss.

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Höffe I 248
Staat/Liberalismus/Locke/Höffe: Wie Hobbes begründet Locke den Staat aus der Zustimmung freier Menschen, aus einem Gesellschaftsvertrag. Er legt jedoch auf mehr als lediglich die Friedenssicherung Wert. Ihm kommt es auch auf Gewaltenteilung und vor allem auf die drei erwähnten Grundgüter «life, liberty and property» an. Im Sinne einer konkretisierenden Erweiterung taucht gelegentlich auch die Gesundheit auf.
LockeVsHobbes/LockeVsAbsolutismus: Ohne die zur Friedenssicherung zusätzlichen Aufgaben, erklärt Locke gegen Hobbes' Absolutismus, würde man «die Menschen für so töricht halten, dass sie zwar zu verhüten suchen, was ihnen Marder oder
Höffe I 249
Füchse antun könnten, aber glücklich sind, ja es für Sicherheit (safety) halten, von Löwen verschlungen zu werden» (§ 93)(1).
Herrschaft/Locke: Wegen ihres überragenden Ranges könnte man Lockes Grundgüter («life, liberty and property») für Grund- und Menschenrechte halten. Wahr ist, dass sie im Naturzustand zwar jedem zustehen, dort aber nicht gesichert werden. Für das deshalb erforderliche staatsförmige Gemeinwesen, betont Locke immer wieder, wird die notwendige Gewalt an eine kräftige Mehrheit, jedoch nicht an distributiv und kollektiv alle abgetreten. Folglich ist nicht ausgeschlossen, was dem Gedanken eines veritablen Grund- und Menschenrechts widerspricht: dass die Mehrheit einer Minderheit die Rechte einschränkt und wie in Lockes Toleranzbrief den Katholiken und den Atheisten die Toleranz verweigert.
Vgl. >Toleranz/Locke
.
Höffe I 251
Vorvertraglicher Zustand: Zu den Verbindlichkeiten, die in Lockes vorvertraglichem Naturzustand
herrschen, gehört das Recht, mangels einer öffentlichen Gewalt die Verletzung der einschlägigen göttlichen und natürlichen Gebote selbst zu ahnden. Den einzigen Ausweg, den Naturzustand zu verlassen, sieht Locke im Einrichten einer politischen oder bürgerlichen Gesellschaft(2). Sie besteht in einem «politischen Körper», sprich: staatsförmigen Gemeinwesen, das seine Legitimation durch die freie Zustimmung der Mitglieder, vernunftbegabter Lebewesen, also durch einen Gesellschaftsvertrag erhält.
>Naturzustand/Locke, >Gesellschaftsvertrag/Locke.

1. J. Locke, Second treatise of Government, 1689/90
2. Ebenda Kap. VII

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Loc III
J. Locke
An Essay Concerning Human Understanding

Mause I
Karsten Mause
Christian Müller
Klaus Schubert,
Politik und Wirtschaft: Ein integratives Kompendium Wiesbaden 2018

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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