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Rechtsstaatlichkeit: Die Rechtsstaatlichkeit ist ein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass niemand über dem Gesetz steht und dass jeder vor dem Gesetz gleich behandelt wird. Die wichtigsten Grundsätze sind der Vorrang des Gesetzes, die Gleichheit vor dem Gesetz, ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren und eine unabhängige Justiz. Siehe auch Gesellschaft, Recht, Rechte, Justiz, Gesetzgebung, Demokratie, Staat.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Karl Barth über Rechtsstaatlichkeit – Lexikon der Argumente

Brocker I 244
Rechtsstaat/Barth: These: Die Grenzen zum Unrechtsstaat würden dort überschritten, wo der Staat die kirchliche Verkündigung praktisch-systematisch unmöglich zu machen suche. Dies geschehe anfangsweise bereits dann, »[w]enn der Staat anfängt, Liebe zu fordern, dann ist er immer schon im Begriff, zur Kirche eines falschen Gottes und damit zum Unrechtsstaat zu werden. Der Rechtsstaat braucht keine Liebe, sondern nüchterne Taten einer entschlossenen Verantwortlichkeit« (1).
>Staat
, >Politik, >Gesellschaft.
Barth ist der Auffassung, dass sich aus diesen, ihrem Anspruch nach genuin theologischen Überlegungen heraus eine deutliche Prävalenz des demokratischen Rechtsstaats gegenüber anderen Staatsformen behaupten lasse, »daß die Christen den irdischen Staat […] nicht als Pilatus-Staat (>Herrschaft/Barth) sondern nur als Rechtsstaat wollen können« und dass darüber hinaus »für den Charakter des Staates als Rechtsstaat ein jeder von ihnen [sc. den Christen] mit haftbar ist«.(2).

1. Karl Barth, Rechtfertigung und Recht, in: Theologische Studien 1, Zollikon 1938. Karl Barth, Rechtfertigung und Recht, in: ders., Rechtfertigung und Recht, Christengemeinde und Bürgergemeinde, Evangelium und Gesetz, Zürich 1998, S.41
2. Ebenda S. 42

Georg Pfleiderer, „Karl Barth, Rechtfertigung und Recht 1938)“ in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Barth, Karl

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018

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