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Säkularisierung: Säkularisierung oder die Trennung von Kirche und Staat ist ein rechtlicher und philosophischer Grundsatz, der eine Unterscheidung zwischen religiösen Einrichtungen und staatlichen Stellen aufrechterhält. Damit wird sichergestellt, dass der Staat keine bestimmte Religion bevorzugt oder unterstützt. Siehe auch Religion, religiöser Glaube, christliche Kirche, Unparteilichkeit, Gesellschaft, Staat, Gesellschaft, Institutionen._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Karl Barth über Säkularisierung – Lexikon der Argumente
Brocker I 233 Säkularisierung/Barth: Barth These: Legitime theologische Erkenntnis dürfe sich ausschließlich aus der als Sprachgeschehen verstandenen Selbstoffenbarung Gottes in Jesus Christus, wie sie in der Bibel bezeugt werde, herleiten. Brocker I 234 BarthVsSäkularisierung: Barth lehnte jeglichen grundlagentheoretischen Anschluss an klassisch moderne Menschenrechts- oder Vertragstheorien als »säkulare Botschaft« und den Versuch, eine »Kirche des Menschenrechts zu bauen« (1) ab. >Kirche/Barth, >Staat, >Rechtsstaat/Barth, >Rechtsstaat, >Gesellschaft. Brocker I 235 Staat/Kirche/Barth: »Kirche« und »Staat« werden von Barth grundsätzlich als zwei Felder (individuellen und vor allem) kollektiven Handelns begriffen, die jeweils konstitutiven Regeln folgen und auf diese Weise zwei verschiedene Formen von Vergemeinschaftung erzeugen. Kirche/Barth: Barth These: Im Hinblick auf seine konkrete Vollzugspraxis und Vollzugsform ist kirchliches Handeln insgesamt als »Verkündigung«, das heißt als die menschliche, nämlich sprachlich-performative Entsprechung zu dem notwendig auf universale Kommunikation und freie Vergemeinschaftung zielenden Handeln Gottes zu denken. Brocker I 237 Zwei-Reiche-Lehre/BarthVsLuther/BarthVsReformatoren: Eine bloß parataktische »Zwei-Reiche-Lehre« von Kirche und Staat, wie sie aus Barths Sicht in maßgeblichen Teilen der neuzeitlich-lutherischen Theologie in Deutschland vertreten werde, würde einem von ethischer Selbstbindung sich dispensierenden, autonomen modernen Machtstaat im Sinne Friedrichs des Großen, Bismarcks und schließlich Hitlers in die Hände gearbeitet. Vgl.Barth 1945(2). 1. Karl Barth, Rechtfertigung und Recht, in: Theologische Studien 1, Zollikon 1938. Karl Barth, Rechtfertigung und Recht, in: ders., Rechtfertigung und Recht, Christengemeinde und Bürgergemeinde, Evangelium und Gesetz, Zürich 1998, S. 8. 2.Karl Barth, Eine Schweizer Stimme. 1938-1945, Zollikon-Zürich 1945 S. 113f, 382-413. Georg Pfleiderer, „Karl Barth, Rechtfertigung und Recht 1938)“ in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Barth, Karl
Brocker I Manfred Brocker Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018 |