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Völkerrecht: Das Völkerrecht ist die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die Beziehungen und das Verhalten souveräner Staaten untereinander sowie mit internationalen Organisationen und Einzelpersonen regeln. Es handelt sich um ein System von Regeln und Grundsätzen, die durch Verträge, Bräuche und allgemeine Rechtsgrundsätze entwickelt werden. Quelle Cornell Law School https//www.law.cornell.edu/wex/international_law#

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Immanuel Kant über Völkerrecht – Lexikon der Argumente

Höffe I 314
Völkerrecht/Kant/Höffe: [Kant geht in seiner Schrift Zum ewigen Frieden(1)] davon aus, dass Staaten «wie einzelne Menschen beurteilt werden».
Beziehungen zwischen Staaten: Infolgedessen sind für die zwischenstaatlichen Beziehungen dieselben wie die innerstaatlichen Antworten zu erwarten. Gemäß dem allgemeinen Rechtsprinzip der Rechtslehre dürfen die Staaten-Individuen für sich selbst tun und lassen, was sie wollen - vorausgesetzt, ihr Handeln kann mit dem aller anderen Staaten-Individuen nach einem allgemeinen Gesetz zusammen bestehen.
Höffe: Diese Befugnis beläuft sich auf ein neuartiges, quasi-menschenrechtliches
Höffe I 315
Recht, man mag es ein Quasi-Menschenrecht von Staaten nennen. Es besteht im Wesentlichen aus zwei völkerrechtlichen Aufgaben, dem Schutz des Eigentums, hier: der territorialen Unversehrtheit eines Gemeinwesens, und dessen Recht auf eine sowohl politische als auch kulturelle Selbstbestimmung.
Völkervertrag: [Um das zu erreichen] ist eine globale Friedensgemeinschaft geboten. Diese entsteht durch einen Vertrag der Völker untereinander und hat alle Kriege auf immer zu beenden. Nach dem Vorbild der innerstaatlichen Friedenssicherung bräuchte es zwar, räumt Kant ein, eine Weltrepublik. Weil sich die Staaten aber auf die dafür erforderlichen Souveränitätsverzichte nicht einlassen, gibt er sich mit einem «negativen Surrogat», einem Sich mehr und mehr ausbreitenden Völkerbund, zufrieden. Gegen eine Weltrepublik skeptisch, plädiert die Friedensschrift nicht für eine Weltrechtsordnung.
>Kosmopolitismus/Kant.
Höffe I 318
Nachwirkung: Gedanken von Kants Friedensschrift beeinflussen die erste globale Staatenvereinigung zur Sicherung des Weltfriedens und zur Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit, den Völkerbund (19 20—1946), auch
Höffe I 319
die Neugründung als Vereinte Nationen. Die Menschenwürde, die in deren Charta eine große Rolle spielt, folgt wesentlich Kants Verständnis der Menschenwürde. Überdies reicht Kants Verständnis in viele nationale und internationale politische Debatten hinein, nicht zuletzt in Gerichtsentscheidungen oberster Gerichtshöfe, namentlich von Verfassungsgerichten nicht nur Deutschlands.

1. I. Kant, Zum ewigen Frieden, 1795


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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
I. Kant
I Günter Schulte Kant Einführung (Campus) Frankfurt 1994
Externe Quellen. ZEIT-Artikel 11/02 (Ludger Heidbrink über Rawls)
Volker Gerhard "Die Frucht der Freiheit" Plädoyer für die Stammzellforschung ZEIT 27.11.03

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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