Philosophie Lexikon der Argumente

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Frieden: In der politischen Theorie kann Frieden als ein Zustand sozialer und politischer Harmonie verstanden werden, der durch die Abwesenheit von Gewalt, Krieg und Ungerechtigkeit gekennzeichnet ist. Die meisten politischen Philosophen sind sich darin einig, dass er Zusammenarbeit, Vertrauen und eine Verpflichtung zur Gerechtigkeit erfordert. Siehe auch Gerechtigkeit, Gewalt, Krieg, Zusammenarbeit.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Immanuel Kant über Frieden – Lexikon der Argumente

Höffe I 314
Frieden/Kant/Höffe: [In seiner Schrift Zum ewigen Frieden(1) bleibt] Kant (...) bei seinem aller Theologie und aller Tagespolitik enthobenen rein säkularen Denken.
Konflikte: [Kant] erwartet nicht, ein politisches Grundelement, der Konflikt, könne aus der Welt verschwinden, vielmehr soll man es anerkennen, ihm aber mit rechtsmoralischen Grund-
sätzen begegnen.
Vorbereitung des Friedens: Stehende Heere [sind] schrittweise abzubauen [und man soll sich] in die Verfassung und Regierung anderer Staaten nicht gewalttätig einmischen (...).
Bedingungen: [Hier] skizziert Kant eine rechtsmoralisch vollständige Theorie des öffentlichen Rechts. Ihr erster Artikel, der zum Staatsrecht, regelt die Beziehungen von Individuen und Gruppen zueinander. Hier reichert Kant den Friedensgedanken um die politische Innovation seiner Epoche, die Republik, an. >Republik/Kant
, >Völkerrecht/Kant.
Beziehungen zwischen Staaten: Gemäß dem allgemeinen Rechtsprinzip der Rechtslehre dürfen die Staaten-lndividuen für sich selbst tun und lassen, was sie wollen - vorausgesetzt, ihr Handeln kann mit dem aller anderen Staaten-Individuen nach einem allgemeinen Gesetz zusammen bestehen.
Höffe I 315
Völkervertrag: [Um das zu erreichen] ist eine globale Friedensgemeinschaft geboten. Diese entsteht durch einen Vertrag der Völker untereinander und hat alle Kriege auf immer zu beenden. Nach dem Vorbild der innerstaatlichen Friedenssicherung bräuchte es zwar, räumt Kant ein, eine Weltrepublik. Weil sich die Staaten aber auf die dafür erforderlichen Souveränitätsverzichte nicht einlassen, gibt er sich mit einem «negativen Surrogat», einem Sich mehr und mehr ausbreitenden Völkerbund, zufrieden. Gegen eine Weltrepublik skeptisch, plädiert die Friedensschrift nicht für eine Weltrechtsordnung.
Höffe I 318
Nachwirkung: Gedanken von Kants Friedensschrift beeinflussen die erste globale Staatenvereinigung zur Sicherung des Weltfriedens und zur Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit, den Völkerbund (1920—1946), auch
Höffe I 319
die Neugründung als Vereinte Nationen. Die Menschenwürde, die in deren Charta eine große Rolle spielt, folgt wesentlich Kants Verständnis der Menschenwürde. Überdies reicht Kants Verständnis in viele nationale und internationale politische Debatten hinein, nicht zuletzt in Gerichtsentscheidungen oberster Gerichtshöfe, namentlich von Verfassungsgerichten nicht nur Deutschlands.


1. Kant, Zum ewigen Frieden, 1795

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
I. Kant
I Günter Schulte Kant Einführung (Campus) Frankfurt 1994
Externe Quellen. ZEIT-Artikel 11/02 (Ludger Heidbrink über Rawls)
Volker Gerhard "Die Frucht der Freiheit" Plädoyer für die Stammzellforschung ZEIT 27.11.03

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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