Philosophie Lexikon der Argumente

Home Screenshot Tabelle Begriffe

 
Staatsbürger: Bürger sind rechtmäßige Mitglieder eines bestimmten Landes, die innerhalb des politischen und rechtlichen Rahmens dieses Landes Rechte, Privilegien und Pflichten haben. Sie haben das Recht, zu wählen, zu arbeiten und an staatsbürgerlichen Aktivitäten teilzunehmen.

_____________
Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Ernst-Wolfgang Böckenförde über Bürger – Lexikon der Argumente

Brocker I 784
Bürger/citizens/Demorkatie/Böckenförde: „Die Bürger sollten ((s) sich) in Grundsatzfragen
Brocker I 785
politischer Ordnung ’gleich‘ und einig“ und ihre Mitbürger „nicht als existentiell anders oder fremd“ erfahren. Auf dieser Grundlage sollten sie „zu Kompromissen und loyaler Hinnahme der Mehrheitsentscheidungen bereit“ sein. (1) Siehe Demokratie/Böckenförde
.
Diese Einigkeit unterliegt einem Entwicklungsprozess. Sie selbst kann nicht demokratisch hergestellt werden. (2) Sie ist Voraussetzung der Demokratie, nicht ihr Ergebnis.
Ethos: 1. Die Bürger sollten nach Böckenförde von einem demokratischen Ethos getragen sein, d.h. einer Haltung der Anerkennung auch des politischen Gegners und ganz grundsätzlich der Spielregeln der Demokratie, insbesondere dass die einmal erreichte eigene Mehrheit nicht auf Dauer gestellt wird und die Minderheit ihre Chance behält, selbst zur Mehrheit zu werden. (3)
2.Der Horizont der politischen Entscheidungsbildung sollte normativ auf das allgemeine Interesse hin ausgerichtet sein (4)
>Verfassung/Böckenförde, Staat/Böckenförde: dies gehört zu den Voraussetzungen, von denen die Demokratie leibt und auf die sie zu ihrer Existenz angewiesen ist. Diese Voraussetzungen kann der demokratische Verfassungsstaat nicht garantieren.
Lösung/Böckenförde: Der Staat kann die Bedingungen unterstützen, die zu Gemeinsinn und Gemeinwohlorientierung beitragen, etwa durch Schulen, als Lernstätten für kritische Urteilsbildung. Der Staat darf aber nicht inhaltlich auf die individuellen Gewissen der Bürger einwirken.

1. Ernst-Wolfgang Böckenförde, Staat – Verfassung – Demokratie. Studien zur Verfassungstheorie und zum Verfassungsrecht, Frankfurt/M. 1992 (zuerst 1991), S. 332f.
2. Ebenda S. 350
3. Ebenda S. 359f.
4. Ebenda S. 362ff.

Tine Stein, „Ernst-Wolfgang Böckenförde, Staat – Verfassung- Demokratie“, in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

_____________
Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Böckenf I
Ernst-Wolfgang Böckenförde
Staat, Gesellschaft, Freiheit. Studien zur Staatstheorie und zum Verfassungsrecht Frankfurt 1976

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018

Send Link

Autoren A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   Y   Z  


Begriffe A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   Z