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Sozialgesetze: Das Sozialrecht umfasst die rechtlichen Regeln und Vorschriften, die die Beziehungen innerhalb einer Gesellschaft regeln. Es befasst sich mit Arbeits-, Sozial- und Bürgerrechten und zielt darauf ab, die soziale Ordnung aufrechtzuerhalten, die Rechte des Einzelnen zu schützen und Gerechtigkeit und Gleichheit zu fördern. Siehe auch Rechte, Bürgerrechte, Recht, Gesellschaft, Gleichheit. _____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Ernst-Wolfgang Böckenförde über Sozialgesetze – Lexikon der Argumente
Brocker I 780 Sozialgesetzgebung/Soziale Grundrechte/Grundrechte/Verfassungsgerichtsbarkeit/Böckenförde: These: soziale Grundrechte laufen fehl, wenn sie in Gestalt „echter“ Grundrechte gekleidet sind, da sie letztlich die Verfassungsgerichtsbarkeit in die Rolle des Gesetzgebers bringen.(1) Lösung/Böckenförde: die verfassungsrechtlich angemessene Formulierung sozialer Ziele sei demgegenüber in Staatszielen und Gesetzgebungsaufträgen, die keinesfalls unverbindlich seien und die sich vornehmlich an Legislative und Exekutive richteten. >Grundrechte/Böckenförde. 1. Vgl. Wolfgang Böckenförde, Staat – Verfassung – Demokratie. Studien zur Verfassungstheorie und zum Verfassungsrecht, Frankfurt/M Ernst-. 1992 (zuerst 1991), S. 146-149. Tine Stein, „Ernst-Wolfgang Böckenförde, Staat – Verfassung- Demokratie“, in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018_____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Böckenf I Ernst-Wolfgang Böckenförde Staat, Gesellschaft, Freiheit. Studien zur Staatstheorie und zum Verfassungsrecht Frankfurt 1976 Brocker I Manfred Brocker Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018 |