Philosophie Lexikon der ArgumenteHome![]() | |||
| |||
Absicht: Vorsatz zu einer Handlung, im Gegensatz zu einem zufälligen Zustandekommen eines entsprechenden Ereignisses. Siehe auch Intentionen, Motive, Verursachung, Willensakte._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
---|---|---|---|
Brandom über Absicht - Lexikon der Argumente
I 50 Absicht/Brandom: legt nicht unbedingt fest, wie man handeln wird, doch ihr Inhalt legt fest, was angemessen ist. >Inhalt, >Intentionen, >Handlungen. I 381f Wie Überzeugung zweideutig ist (manchmal deontische Einstellung, manchmal deontischer Status) so ist auch Absicht im Rahmen der Kontoführung zweideutig. >Deontologie, >Mehrdeutigkeit._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Bra I R. Brandom Expressive Vernunft Frankfurt 2000 Bra II R. Brandom Begründen und Begreifen Frankfurt 2001 |