Philosophie Lexikon der Argumente

Home Screenshot Tabelle Begriffe

 
Gesetze: A. Gesetze sind Regeln, die von Regierungen geschaffen und durchgesetzt werden, um die Rechte der Menschen zu schützen und Ordnung und Gerechtigkeit in der Gesellschaft aufrechtzuerhalten. - B. Naturgesetze sind grundlegende Prinzipien, die beschreiben, wie das Universum funktioniert. Sie sind universell und unveränderlich. - C. Der Status von Gesetzen in den einzelnen Wissenschaften ist umstritten, da sie möglicherweise nur Regelmäßigkeiten beschreiben. Siehe auch Naturgesetze, Regelmäßigkeiten, Prinzipien.

_____________
Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Nelson Goodman über Gesetze – Lexikon der Argumente

I 39ff
Gesetz/Erfinden/Entdecken/Goodman: Zur Entdeckung von Gesetzen gehört es, sie zu entwerfen.
>Entdeckungen
.
---
II 37
Bsp ...weil er eine zufällige Tatsache beschreibt und kein Gesetz ist.
Und offenbar kann auch kein rein syntaktisches Kriterium brauchbar sein, denn die speziellste Beschreibung von Einzeltatsachen lässt sich in eine Form bringen, die jeden gewünschten Grad syntaktischer Allgemeinheit aufweist.
II 38
Ich möchte nur den Humeschen Gedanken betonen, dass ein Satz nicht zu Voraussagen herangezogen wird, weil er ein Gesetz ist, sondern dass er ein Gesetz genannt wird, weil er zu Voraussagen herangezogen wird. Und dass das Gesetz nicht zu Voraussagen herangezogen wird, weil es eine kausale Verknüpfung beschreibt, sondern dass der Sinn der kausalen Verknüpfung mit Hilfe der Verwendung von Gesetzen zu Voraussagen zu erklären ist.
>Vorhersagen.
II 40f
Def Gesetz: (falsch) ein Gesetz sei ein Satz der gesetzesartig und wahr ist, doch ein Satz kann wahr und nicht gesetzesartig sein, oder gesetzesartig und nicht wahr.
Bei dieser Definition wäre Gesetzesartigkeit eine kurzlebige und zufällige Angelegenheit. Nur Sätze, die man tatsächlich gerade einmal zu Voraussagen herangezogen hat, wären gesetzesartig. Und ein wahrer Satz, der zu Voraussagen herangezogen worden ist, wäre kein Gesetz mehr, wenn er einmal vollständig geprüft wäre!
II 41
Gesetzesartig/Goodman: Ein Satz ist gesetzesartig, wenn seine Anerkennung nicht von der Entscheidung irgendeines gegebenen Anwendungsfalls abhängt.
II 41
Vernünftig daran ist, dass es keinen Anwendungsfall geben soll, von dessen Prüfung die Anerkennung abhinge. Dieses Kriterium lässt Aussagen wie "Dieses Buch ist schwarz und Orangen sind rund" nicht als gesetzesartig gelten, weil ihre Anerkennung das Wissen voraussetzt, ob dieses Buch schwarz ist.
II 109
Gesetzesartige oder fortsetzbare Hypothesen sind nicht rein syntaktisch zu charakterisieren.
II 114
Wenn alle Anwendungsfälle geprüft sind, gibt es weder Hypothese noch Gesetz!
>Hypothesen.
II 114
Die Hypothese braucht weder wahr noch falsch, noch gesetzesartig oder auch nur vernünftig zu sein, denn wir sprechen nicht davon, was fortgesetzt werden sollte, sondern was tatsächlich fortgesetzt wird. Falsche Hypothesen können gestützt sein.

_____________
Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

G IV
N. Goodman
Catherine Z. Elgin
Revisionen Frankfurt 1989

Goodman I
N. Goodman
Weisen der Welterzeugung Frankfurt 1984

Goodman II
N. Goodman
Tatsache Fiktion Voraussage Frankfurt 1988

Goodman III
N. Goodman
Sprachen der Kunst Frankfurt 1997

Send Link

Autoren A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   Y   Z  


Begriffe A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   Z