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Naturgesetze, Philosophie: Naturgesetze (physikalische Gesetze) sind Beschreibungen von Abhängigkeiten physikalischer Größen untereinander. Aus der Tatsache, dass es sich um Beschreibungen handelt folgt, dass es keine Vorschriften im Sinne von z.B. juristischen Gesetzen sind. N. Goodman schlägt in Fact, Fiction and Forecast (1954) vor, Naturgesetze in der Form irrealer Bedingungssätze (auch Kontrafaktische Konditionale genannt) zu formulieren Wenn A der Fall (gewesen) wäre, wäre B der Fall (gewesen). _____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Immanuel Kant über Naturgesetze – Lexikon der Argumente
I 113 Naturgesetze/Kant: die Natur ist nicht durch Naturgesetze zu verstehen - wir verstehen sie nach Analogien - aber die Kausalität, die wir auf unseren eigenen Körper übertragen, ist nicht einmal ein Analogon des Lebens - (KdU 293)(1). >Natur/Kant, >Wissen/Kant, >Erfahrung/Kant, >Analogien/Kant. 1. Immanuel Kant. Kritik der Urteilskraft 293._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
I. Kant I Günter Schulte Kant Einführung (Campus) Frankfurt 1994 Externe Quellen. ZEIT-Artikel 11/02 (Ludger Heidbrink über Rawls) Volker Gerhard "Die Frucht der Freiheit" Plädoyer für die Stammzellforschung ZEIT 27.11.03 |