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Naturgesetze, Philosophie: Naturgesetze (physikalische Gesetze) sind Beschreibungen von Abhängigkeiten physikalischer Größen untereinander. Aus der Tatsache, dass es sich um Beschreibungen handelt folgt, dass es keine Vorschriften im Sinne von z.B. juristischen Gesetzen sind. N. Goodman schlägt in Fact, Fiction and Forecast (1954) vor, Naturgesetze in der Form irrealer Bedingungssätze (auch Kontrafaktische Konditionale genannt) zu formulieren Wenn A der Fall (gewesen) wäre, wäre B der Fall (gewesen). _____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Thomas S. Kuhn über Naturgesetze – Lexikon der Argumente
I 90 Naturgesetz/Kuhn: seine Geltung ist innerhalb der Theorie ein logisches Faktum. Siehe auch >Theorien/Kuhn, >Theoriewandel, >Gesetze/Kuhn._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Kuhn I Th. Kuhn Die Struktur wissenschaftlicher Revolutionen Frankfurt 1973 |