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Objektivität: Eine Eigenschaft von Feststellungen über Sachverhalte. Dabei wird davon ausgegangen, dass die dem Sachverhalt zugeschriebenen Eigenschaften durch den Sachverhalt bestimmt werden und nicht oder möglichst wenig beeinflusst durch die zuschreibende Person. Zur Feststellung, ob diese Forderung erfüllt ist, gehört die Berücksichtigung der Methoden des Zugangs zu Informationen. Damit wird über den betrachteten Sachverhalt hinausgegangen.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Karl Popper über Objektivität – Lexikon der Argumente

I 125
Objektivität/Popper: intersubjektive Nachprüfbarkeit. Weitere Einträge zu >Objektivität/Popper
, >Intersubjektivität.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Po I
Karl Popper
Grundprobleme der Erkenntnislogik. Zum Problem der Methodenlehre
In
Wahrheitstheorien, Gunnar Skirbekk Frankfurt/M. 1977

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