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Privatsprache: Nach L. Wittgenstein ist eine Privatsprache, d.h. eine Sprache, die ein Individuum nur für sich selbst entwickelt und gebraucht, um seine Empfindungen auszudrücken, nicht möglich. (Vgl. L. Wittgenstein, Philosophische Untersuchungen, 1953, § 243, 258). _____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Crispin Wright über Privatsprache – Lexikon der Argumente
I 180/81 Privatsprache/Wittgenstein/Wright: Eine Privatsprache besitzt nicht die erforderliche Disziplin, da es keine Unterscheidung gibt zwischen richtig Scheinen und richtig Sein. >Regelfolgen, >Objektivität, >Meinen, >Humpty-Dumpty-Theorie, vgl. >Sprecherbedeutung, >Sprachgemeinschaft, >Konventionen. Wright: Aber natürlich ist z.B. Empfindung nicht epistemisch privat. (Das ist ein häufiges Missverständnis.) >Empfindung, >Epistemisch/ontologisch, >Erste Person, >Intentionalität._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
WrightCr I Crispin Wright Wahrheit und Objektivität Frankfurt 2001 WrightCr II Crispin Wright "Language-Mastery and Sorites Paradox" In Truth and Meaning, G. Evans/J. McDowell Oxford 1976 WrightGH I Georg Henrik von Wright Erklären und Verstehen Hamburg 2008 |