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Recht: Das Recht ist eine Reihe von Regeln, die von sozialen oder staatlichen Institutionen geschaffen werden und durchsetzbar sind, um das Verhalten zu regeln. Das Recht trägt dazu bei, die Rechte der Menschen zu wahren und zu schützen. Siehe auch Rechte, Gesellschaft, Staat, Rechtsprechung._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Jürgen Habermas über Recht – Lexikon der Argumente
IV 261 Recht/Moral/Habermas: These: Höhere Integrationsniveaus können in der sozialen Evolution nicht etabliert werden, bevor sich nicht Rechtsinstitutionen herausgebildet haben, in denen ein moralisches Bewusstsein der konventionellen bzw. postkonventionellen Stufe verkörpert ist.(1) >Moral/Kohlberg, >Moral. IV 458 Recht/Moderne/Habermas: Das moderne Zwangsrecht ist von sittlichen Motiven entkoppelt. Das Recht setzt nicht mehr an vorgefundenen Kommunikationsstrukturen an, sondern erzeugt den Kommunikationsmedien entsprechende Verkehrsformen und Weisungsketten. >Kommunikationsmedien/Habermas, >Steuerungsmedien. Die traditional eingelebten Kontexte (…) werden in Systemumwelten abgeschoben. Die Grenzen zwischen System und Lebenswelt verlaufen, grob gesagt, zwischen den Subsystemen der Wirtschaft und der bürokratisierten Staatsverwaltung einerseits, und den privaten Lebenssphären sowie die Öffentlichkeit andererseits. >Systeme, >Lebenswelt/Habermas. IV 536 Recht/Begründung/Habermas: Das moderne Recht ist eine Kombination von Satzungs- und Begründungsprinzip. Das als Steuerungsmedium verwendete Recht ist von der Begründungsproblematik entlastet. Das entspricht der Entkoppelung von System und Lebenswelt. Die Rechtsinstitutionen gehören IV 537 zur gesellschaftlichen Komponente der Lebenswelt. Solange das Recht als ein komplexes, mit Geld und Macht verknüpftes Medium funktioniert, erstreckt es sich auf formal organisierte Handlungsbereiche, die als solche unmittelbar in den Formen des bürgerlichen Formalrechts konstituiert worden sind, Hingegen haben Rechtsinstitutionen keine konstituierende Kraft, sondern nur regulative Funktion. >Letztbegründung/Habermas, >Geld/Habermas, >Macht, >Anerkennung. Sie sind in einem breiteren politisch-kulturellen und gesellschaftlichen Kontext eingebettet. Sie geben den informell bereits konstituierten Handlungsbereichen eine verbindliche, unter staatlichen Sanktionen stehende Form. >Verrechtlichung/Habermas. 1. J.Habermas, Zur Rekonstruktion des Historischen Materialismus, Frankfurt 1976._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Ha I J. Habermas Der philosophische Diskurs der Moderne Frankfurt 1988 Ha III Jürgen Habermas Theorie des kommunikativen Handelns Bd. I Frankfurt/M. 1981 Ha IV Jürgen Habermas Theorie des kommunikativen Handelns Bd. II Frankfurt/M. 1981 |