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Urteil: Die Verwendung des Begriffs des Urteils ist nicht einheitlich. Wenn das Urteil als die Feststellung des Wahrheitswerts („wahr“ oder „falsch“) einer Aussage aufgefasst wird, wird dies graphisch explizit dargestellt, z.B. mit dem von G. Frege eingeführten Urteilsstrich I-. Siehe auch Wahrheitswert, Urteilsstrich, Satz, Aussage, Äußerung, Behauptung._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Gottlob Frege über Urteile – Lexikon der Argumente
II 32 Urteil: Das Urteil ist das Fortschreiten vom Gedanken zu seinem Wahrheitswert. >Gedanke, >Wahrheitswert. II 47 Urteilsstrich/Frege: Mit dem Urteilsstrich wird etwas behauptet. Dagegen: mit "2 + 3 = 5" wird nur ein Wahrheitswert hingeschrieben. Mit dem Urteilsstrich wird gleichzeitig gesagt, dass der Wahrheitswert das Wahre sei. >Urteilsstrich. - - - IV 56 Urteil/Frege: Bsp Wenn der Angeklagte zur Tatzeit in Rom war, kann er die Tat nicht begangen haben. Ein Urteil, drei Gedanken. IV 63 Es ist falsch zu glauben, dass ein Urteil einen Zusammenhang oder Ordnung stifte. >Ordnung. IV 65 Urteil: ist ein seelischer Vorgang. Es bedarf eines Trägers. Vgl. >Aussage. Negation/Verneinung: bedarf keines Trägers. >Negation._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
F I G. Frege Die Grundlagen der Arithmetik Stuttgart 1987 F II G. Frege Funktion, Begriff, Bedeutung Göttingen 1994 F IV G. Frege Logische Untersuchungen Göttingen 1993 |