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Willkür: A. Alltagssprachlicher Ausdruck für ein nicht näher begründetes Verhalten bzw. die Weigerung, eine Begründung für ein Verhalten zu geben. Willkür kann sich z.B. in unbegründeter Bevorzugung äußern. B. Im engeren Sinn etwas, das dem Willen unterworfen ist. Willkürliches Handeln kann simuliert werden, indem Regularitäten außer Kraft gesetzt werden und damit Erwartbarkeit unterlaufen wird. Siehe auch Konventionen.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Jürgen Habermas über Willkür – Lexikon der Argumente

III 352
Willkür/Lebenswelt/Privatheit/Recht/Habermas:
Def Formalität/Recht/Habermas: Das moderne Recht definiert Bereiche der legitimen Willkür von Privatpersonen. Die Willkürfreiheit der Rechtspersonen in einem sittlich neutralisierten Bereich privater, aber mit Rechtsfolgen verknüpfter Handlungen wird vorausgesetzt. Der Privatrechtsverkehr kann daher negativ auf dem Wege der Einschränkung von prinzipiell anerkannten Berechtigungen geregelt werden (anstelle einer positiven Regelung über konkrete Pflichten und materiale Gebote). In diesem Bereich ist alles erlaubt, was nicht rechtlich verboten ist.
Habermas: Die diesen Merkmalen entsprechende Systemfunktionalität ergibt sich aus Rechtsstrukturen, in denen zweckrationales Handeln allgemein werden kann. Sie erklärt nicht, wie diese Rechtsstrukturen selbst möglich sind.
>Recht
, >Gesellschaft, >Normen.
IV 45
Willkür/Habermas: Willkürlich sind z.B. Stellungnahmen zu nicht-normierten Aufforderungen oder Imperativen. Dagegen ermöglicht z.B. ein Hilferuf Stellungnahmen zu kritisierbaren Geltungsansprüchen: der Hörer kann die Äußerung in dreifacher Hinsicht bestreiten, je nachdem, ob sie zu einer Feststellung, einer Gefühlsäußerung oder einem Befehl ausgedehnt wird, lässt sich ihre Wahrheit, ihre Wahrhaftigkeit oder ihre Legitimität in Zweifel ziehen. ((s) Solche Einbindung in Geltungsansprüche verhindert die Einordnung einer Äußerung als Willkür).
>Geltungsansprüche, >Wahrheit, >Wahrhaftigkeit, >Legitimität.
Habermas: Bei nicht-willkürlichem Handeln verdanken die Sprechaktangebote ihre bindende Kraft der internen Beziehung zwischen Geltungsansprüchen und Gründen. Da Geltungsansprüche im kommunikativen Handeln nicht ohne Grund zurückgewiesen oder angenommen werden können, steckt in Stellungnahmen zu einem Kommunikationsangebot grundsätzlich ein Moment von Einsicht.
>Kommunikatives Handeln/Habermas, >Kommunikationstheorie/Habermas, >Kommunikation/Habermas, >Kommunikative Praxis/Habermas, >Kommunikative Rationalität/Habermas.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Ha I
J. Habermas
Der philosophische Diskurs der Moderne Frankfurt 1988

Ha III
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. I Frankfurt/M. 1981

Ha IV
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. II Frankfurt/M. 1981

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