Philosophie Lexikon der Argumente

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Immanuel Kant: Immanuel Kant (1724 - 1804) war ein deutscher Philosoph. Kant ist ein Vertreter des deutschen Idealismus. Zu seinen Hauptwerken gehören Kritik der reinen Vernunft (1781), Prolegomena zu einer jeden künftigen Metaphysik (1783), Grundlegung der Metaphysik der Sitten (1785), Kritik der praktischen Vernunft (1788), Kritik der Urteilskraft (1790). Siehe auch G.W.F. Hegel, Idealismus.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Otfried Höffe über Kant – Lexikon der Argumente

Höffe I 302
Kant/Höffe:Kritiker [Kants] (...) konzentrieren sich gern auf einige zu Recht anstößige Ansichten wie die Diskriminierung sowohl der Frauen als auch der Menschen ohne irgendein Eigentum. Nicht zuletzt wird Kant wegen seiner Verteidigung der Todesstrafe kritisiert.
Höffe: Die bedenklichen Ansichten ergeben sich aber nicht problemlos aus dem rechts- und staatstheoretischen Hauptanliegen, einer Begründung von Recht und Staat, die auf alle theologischen und empirischen Elemente verzichtet und allein mit Prinzipien einer rein (rechtlich-) praktischen Vernunft operiert.
Vorgeschichte: Methodisch gesehen gehört Kants Rechts- und Staatsdenken zum neuzeitlichen Naturrecht als kritischem Vernunftrecht, also in die Tradition, die von Hobbes über Spinoza, Pufendorf und Locke zu Thomasius, Wolff und Achenwall führt.
>Th. Hobbes
, >B. Spinoza, >J. Locke.
Höffe: Die inkriminierten Ansichten treffen nicht einmal den Kern von Kants politischer Überzeugung, ein vom apriorischen Rechtsgedanken bestimmtes Zusammenleben in Freiheit. Noch weniger lassen sie sich vernunftrechtlich begründen.
Höffe I 103
Politische Ordnung: [Kant entwirft] (...) als erster der abendländischen Philosophen detaillierte Prinzipien einer global geltenden Rechts- und Friedensordnung, die aus den drei Dimensionen, einem Staatsrecht, einem Völkerrecht und einem Weltbürgerrecht, besteht.
>Völkerrecht, >Kosmopolitismus.
KantVsUtilitarismus: Im Gegensatz zu empirisch-sozialpragmatischen Theorien des später wirkungsmächtigen Utilitarismus vertritt Kant für Recht und Staat einen normativen Begriff, der ohne empirische Elemente auskommt und sich nicht am Wohlergehen orientiert. Vielmehr wird er das Zusammenleben der Menschen auf den Anspruch einer reinen praktischen Vernunft verpflichten. Zu diesem strengen Vernunftbegriff gehören ein uneingeschränktes Sollen, ein kategorischer Rechtsimperativ (...).
>Utilitarismus, >Kategorischer Imperativ, >Prinzipien, >Normen.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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