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Zuordnung: In der Wissenschaft geht es bei dem Problem der Zuordnung um die Herstellung einer eindeutigen Beziehung zwischen beobachteten oder gemessenen Phänomenen und physikalischen Größen, die nach Parametern geordnet sind._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Gerhard Schurz über Zuordnung – Lexikon der Argumente
I 167 Zuordnungsgesetz/Theoretische Termini/Dispositionsbegriffe/Schurz: Jedes Dispositions-Merkmal wird durch ein bilaterales Zuordnungsgesetz in Form eines bilateralen Reduktionssatzes semantisch charakterisiert: Zi(D): (für alle x,t): Wenn Tixt, dann Dix gdw Rixt) für 1 < i < n (formal: (x),(t)(Txt > (Dix <> Rixt)). >Disposition. Aus den n theoretischen Gesetzen und den n Bedeutungspostulaten folgen logisch die folgenden n Zuordnungsgesetze für ein und dasselbe theoretische Merkmal τ(x): Zi(τ): für alle x,t): Wenn Tixt, dann (t(x) gdw. Rixt) Bsp wenn x zu t in Wasser gegeben wird, dann besitzen die Moleküle von x Dipolstruktur gdw. sie x in Wasser auflöst. Dipolstruktur: kann auch noch für viele andere Phänomene verantwortlich sein! I 168 Zuordnungsgesetz/Schurz: kann aber nicht als analytisch wahr, als partielle Definition bzw. als Bedeutungspostulat für das theoretische Merkmal angesehen werden! Und zwar deshalb: Empirischer Gehalt/TT/Schurz: zwei oder mehr Zuordnungsgesetze (für Dispo Merkmale) besitzen zusammen automatisch empirischen Gehalt! >Empirischer Gehalt, >Gehalt, >Analytizität/Synthetizität. Bsp Dipolstruktur: kann sowohl dafür verantwortlich sein, dass eine Substanz sich in Wasser auflöst, als auch dafür, dass sie sich nicht in Öl auflöst. Hierbei muss es sich dann aber um dieselbe (aus dem Wasser zurückgewonnene) Substanz handeln. Daher können mehrere Zuordnungsgesetze nicht als analytisch wahr aufgefasst werden. Zuordnungsgesetz: ist immer synthetisch, ein Teil der jeweiligen Hintergrundtheorie, die wie alle anderen Bestandteile hypothetisch und somit korrigierbar sind. I 185 Zuordnungsgesetz/Schurz: Nicht jeder gemischte Satz ist ein Zuordnungsgesetz: Bsp Die Konjunktion Fa u τ(a) oder Bsp der Existenzsatz (Ex)(Fx u τ(x)) sind wesentlich gemischt, aber kein Zuordnungsgesetz._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Schu I G. Schurz Einführung in die Wissenschaftstheorie Darmstadt 2006 |