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Naturrecht: Ausdruck für eine philosophische oder theologische Begründung von Rechtsgrundsätzen im Gegensatz zu einer menschlichen Setzung des Rechts durch verfassungsmäßige, also demokratisch legitimierte Organe. Siehe auch Recht, Gesetze, Gesellschaft, Geschichte.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Jürgen Habermas über Naturrecht – Lexikon der Argumente

III 278
Naturrecht/Habermas: Die Entstehung des rationalen Naturrechts kann nicht allein mit der ethischen Rationalisierung von Weltbildern erklärt werden.
>Weltbilder/Weber
.
Sie hängt im hohen Maße von der Wissenschaftsentwicklung ab und erfordert eine Analyse des Verhältnisses kognitiver und moralisch-praktischer Weltbildkomponenten.
>Wissenschaft, >Fortschritt, >Moral, >Denken, >Wissen.
HabermasVsWeber, Max: Weber vernachlässigt diesen Aspekt.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Ha I
J. Habermas
Der philosophische Diskurs der Moderne Frankfurt 1988

Ha III
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. I Frankfurt/M. 1981

Ha IV
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. II Frankfurt/M. 1981

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