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Gerechtigkeit: Gerechtigkeit kann als die faire und unparteiische Behandlung aller Menschen verstanden werden. Sie wird oft mit dem Gesetz in Verbindung gebracht. Einige Schlüsselelemente sind Fairness, Gleichheit, Verhältnismäßigkeit und Verantwortlichkeit. Siehe auch Recht, Rechte, Gleichheit, Unparteilichkeit.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Aristoteles über Gerechtigkeit - Lexikon der Argumente

Höffe I 55
Gerechtigkeit/Aristoteles/Höffe: Charakteristisch für die Gerechtigkeit ist die Eigenschaft, geschuldet
Höffe I 56
zu sein. Aristoteles deutet sie dort an, wo er vom allotrion agathon spricht, vom «fremden Gut», einem Gut also, auf das der andere einen Anspruch hat. Damit greift er der neuzeitlichen Trennung von Recht und Moral vor: Die Gerechtigkeit unterscheidet sich darin von Freigebigkeit und Hochherzigkeit, dass nur sie geschuldet ist und allein bei ihr das zwangsbefugte Recht eingreifen darf.
Teilgebiete innerhalb der Gerechtigkeit: Nach dem Gegenstandsbereich unterscheidet er die Gerechtigkeit, insofern sie die gesamte Tugend ausmacht, die
„allgemeine Gerechtigkeit» (iustitia generalis), von der
«besonderen Gerechtigkeit» (iustitia particularis). Diese befasst sich mit äußeren Gütern wie Ämtern und Würden, Einkommen bzw. Geld und Gesundheit bzw. Sicherheit.
Soziale Güter: Für diese «sozialen Grundgüter» sieht Aristoteles im Unterschied zum modernen Sozialstaat keine Umverteilung vor.
Im Gegensatz zu Platon(1) richten sich beide [Formen der Gerechtigkeit] nur auf andere, nicht auch auf sich selbst. Denn von einem Unrecht gegen sich selbst könne nur in einem metaphorischen Sinn gesprochen werden.
>Gerechtigkeit/Platon
, >Öffentliches Gut.

1. Platon, Nomoi, I 631c–d
- - -
Gaus I 313
Gerechtigkeit/Aristoteles/Keyt/Miller: Aristoteles' Darstellung von Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit ist ein Ausdruck seines Naturalismus. Das oberste Rechtfertigungsprinzip in der Politik ist, dass alles innerhalb der Sphäre des gesellschaftlichen Verhaltens, was (un)natürlich ist, (un)gerecht ist (Pol. I.3.1253b20-3, 5.1254al 7-20, 1255a1-3, 10.1258a40-b2; III.16.1287a8-18, 17.1287b37-9; VII.3.1325b7-lO, 9.1329a13-17). >Natur/Aristoteles.
Ethik: In der Ethik unterscheidet Aristoteles zwischen universeller Gerechtigkeit (oder Rechtmäßigkeit) und partikularer Gerechtigkeit (oder Fairness) und unterteilt letztere in verteilende und korrigierende Gerechtigkeit (EN V .1-4). Seine Theorie der Verteilungsgerechtigkeit besteht in der Kombination seines Naturrechtsprinzips mit dem platonischen Prinzip der proportionalen Gleichheit. Nach dieser Theorie ist eine gerechte Verfassung eine Verfassung, in der die politische Macht proportional zum Wert verteilt wird, wobei der Wert nach dem Maßstab der Natur bewertet wird - dem Maßstab einer Polis mit einer völlig natürlichen sozialen und politischen Struktur. Aristoteles beschreibt eine solche Polis in Politik VII-VIII, und Tugend, und nicht Reichtum oder Freiheit, erweist sich als Maßstab der Natur (Einzelheiten siehe Keyt, 1991a(1)). >Natur/Aristoteles, >Stasis/Aristoteles.

Pol: Aristoteles Politik
EN: Aristoteles Nikomachische Ethik

1. Keyt, David (1991a) 'Aristotle's theory of distributive justice'. In David Keyt and Fred D. Miller, Hrsg., A Companion to Aristotle's Politics. Oxford: Blackwell.

Keyt, David and Miller, Fred D. jr. 2004. „Ancient Greek Political Thought“. In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

Gaus I
Gerald F. Gaus
Chandran Kukathas
Handbook of Political Theory London 2004

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